Süddeutsche Zeitung

Soziale Medien:Löschen ist Pflicht

Der Europäische Gerichtshof trifft eine richtige und wegweisende Entscheidung zu Hetzreden bei Facebook und Co.

Von Wolfgang Janisch

Natürlich verfügt auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht über den Generalschlüssel zur Hassbekämpfung. Sein Urteil zu den Löschpflichten von Facebook und Co. zeigt aber, dass die Justiz sehr viel entschiedener vorgehen kann, als sie dies bisher tut. Sie darf den Onlinediensten mehr zumuten, als formalbürokratisch nur exakt den einzelnen Post zu löschen, den ein Gericht verboten hat. Fortan können sie dazu verpflichtet werden, ihre Plattformen selbst nach wort- und sinngleichen Äußerungen zu durchsuchen, wie sie durch die ständige Vervielfältigung im Netz entstehen.

Der EuGH spricht damit eine Einladung auch an deutsche Gerichte aus, zur Pflicht zu machen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte - die effektive Löschung verbotener Hassposts durch die Onlineanbieter selbst. Sogar gegen eine Pflicht zur weltweiten Löschung hat der EuGH nichts einzuwenden. Damit stärkt er das Prinzip Verantwortung, das erst seit einigen Jahren Konturen bekommt.

Früher haben sich die Plattformen auf ihre angeblich neutrale Rolle als technische Dienstleister herausgeredet. Doch längst ist klar geworden, dass sich Beschimpfungen und Hetzreden nur eindämmen lassen, wenn man die Betreiber sozialer Medien stärker in die Pflicht nimmt. Das Urteil weist daher in die richtige Richtung.

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Quelle:
SZ vom 04.10.2019
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