Höhere SozialgabenArbeitsministerin Bas will Gutverdiener stärker zur Kasse bitten

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Der Sozialstaat sei nicht mehr finanzierbar, heißt es allerorten. Aber wen treffen die Änderungen?
Der Sozialstaat sei nicht mehr finanzierbar, heißt es allerorten. Aber wen treffen die Änderungen? Ben Kriemann/imago
  • Arbeitsministerin Bas plant ab 2026 höhere Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben, wodurch Gutverdiener mehr für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.
  • Die Rentenbeitragsobergrenze soll von 8050 auf 8450 Euro monatlich steigen, bei Kranken- und Pflegeversicherung um 300 Euro auf 5812,50 Euro.
  • Dem Plan soll ein noch größeres Reformprojekts der schwarz-roten Koalition folgen, von dem auch das Bürgergeld betroffen ist.
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Wer viel verdient, soll ab Januar mehr Geld für Rente und Sozialversicherung zahlen. Die Reform löst heftige Debatten aus. Dabei soll der Plan nur der Start für weiter reichende Sozialreformen sein.

Von Markus Balser, Berlin

Der Vorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD), der am Freitag die Ressortchefs anderer Ministerien erreichte, trägt einen sperrigen Titel. „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026“, heißt das zehnseitige Papier. Was nach zähem Lesestoff klingt, hat allerdings große Bedeutung für Millionen Lohnabrechnungen von Arbeitnehmern in Deutschland. Denn geregelt ist darin etwa, bis zu welchen Grenzen Abgaben für die Renten- oder die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen sind. Letztlich also auch, wie viel Netto vom Brutto bleibt.

Es soll sich einiges ändern. Das Kleingedruckte macht klar, wen es treffen wird. Von 2026 an sollen dem Papier zufolge Gutverdiener bei den Sozialabgaben stärker zur Kasse gebeten werden. Der Entwurf, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sieht vor allem höhere Bemessungsgrenzen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vor. So soll etwa die Gehaltsgrenze, bis zu der Arbeitnehmer Rentenbeiträge zahlen sollen, von derzeit 8050 Euro brutto im Monat auf 8450 Euro steigen. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen. Gutverdiener müssen ab dem kommenden Jahr also auf einen größeren Teil ihres Gehalts Abgaben für die Rentenversicherung zahlen. Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll es ähnlich laufen. Die Bemessungsgrenze könnte hier um genau 300 Euro auf 5812,50 Euro angehoben werden, wenn sich Bas mit dem Vorhaben durchsetzt.

Vielen Beschäftigten droht eine doppelte Belastung

Schwieriger soll es für Gutverdiener ab dem Jahreswechsel auch werden, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze soll dem Papier zufolge auf ein Brutto-Einkommen von 6450 Euro im Monat steigen. Erst wer mehr verdient, bekommt die Möglichkeit für den Wechsel. Die Bemessungsgrenzen müssen Jahr für Jahr neu festgelegt werden. Der Spielraum der Politik ist allerdings begrenzt. Die Berechnung folgt einer festen Formel, angepasst an die Lohnentwicklung des jeweils zurückliegenden Jahres. Die Werte steigen also auch, weil die Löhne deutlich gestiegen sind. Vor allem im Gesundheitswesen zeichnet sich bereits ab, dass dies nicht die einzige Zusatzbelastung im kommenden Jahr bleiben wird. Absehbar ist auch, dass die Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung steigen werden. Vielen Beschäftigten droht damit eine doppelte Belastung.

Arbeitsministerin Bärbel Bas.
Arbeitsministerin Bärbel Bas. Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Plan aus dem Arbeitsministerium markiert den Start in ein größeres Reformprojekt. Die schwarz-rote Koalition hat bereits einen „Herbst der Reformen“ ausgerufen. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hatte sich am Mittwoch etwa darauf verständigt, dass bis Ende des Jahres Eckpunkte für eine Bürgergeldreform vorgelegt werden sollen. Kanzler Friedrich Merz forderte bei seiner Pressekonferenz vor der Sommerpause im Juli bereits einen „wirklichen Wechsel der Sozialpolitik“. Aus dem Haus von Arbeitsministerin Bas soll auch ein Entwurf für die sogenannte Aktivrente kommen. Auf deren Einführung zum 1. Januar 2026 hatte sich die Koalition bereits geeinigt. Ziel des Vorhabens ist es, Rentnerinnen und Rentner durch einen steuerlichen Vorteil zu motivieren, im Rentenalter weiterzuarbeiten. Auch so sollen die Sozialsysteme entlastet werden.

Schon die jährliche Neubemessung der Beitragsgrenzen zeigt, welche Diskussionen der schwarz-roten Koalition angesichts der Vorhaben drohen. Während der Bund der Steuerzahler am Sonntag Mehrbelastungen ohne gleichzeitige Entlastung bei den Steuern rundweg ablehnte und stattdessen für Einsparungen bei den Sozialleistungen warb, sprach sich der Sozialverband VdK für eine noch stärkere Beteiligung der Vermögenden an der Finanzierung des Sozialstaats aus.

„Jeder, der arbeiten kann, muss arbeiten gehen“

Die Union will in den nächsten Monaten vor allem das Bürgergeld reformieren. Kanzler Merz hatte zum Ärger der SPD angekündigt, hier zehn Prozent sparen zu wollen, rund fünf Milliarden Euro. Das Arbeitsministerium hält das Einsparpotenzial für geringer. Bas hatte bereits mit harten Worten auf Merz’ Äußerungen reagiert, der Sozialstaat sei in der aktuellen Form nicht mehr finanzierbar. Bei einem Auftritt vor dem nordrhein-westfälischen Landesverband der Jusos hatte Bas gesagt: „Diese Debatte gerade, dass wir uns diese Sozialversicherungssysteme und diesen Sozialstaat finanziell nicht mehr leisten können, ist – und da entschuldige ich mich jetzt schon für den Ausdruck – Bullshit.“ Bas verärgerte damit die Union, sprach sich aber inzwischen mit Merz aus.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erhöhte in der Debatte um das Bürgergeld am Sonntag den Druck auf den Koalitionspartner: „Jeder, der arbeiten kann, muss arbeiten gehen, sonst gibt es keine Sozialleistungen“, sagte er der Bild am Sonntag. Menschen, die nicht arbeiten könnten, benötigten hingegen die volle Unterstützung der Gesellschaft. Bislang können die Jobcenter das Bürgergeld bei Pflichtverletzungen lediglich schrittweise kürzen. Ein kompletter Leistungsstopp ist nicht vorgesehen. Ein solches Vorhaben gilt juristisch auch als kaum durchsetzbar, weil die Behörden dem Grundgesetz zufolge ein Existenzminimum sichern müssen. Das Bürgergeld soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, in Beschäftigung bringen und ihnen den Lebensunterhalt sichern. Durch das Bürgergeld wurden 2023 die bis dahin geltenden Hartz-IV-Regelungen abgelöst.

Die Sozialausgaben stehen für einen großen Teil der Staatsausgaben. Im vergangenen Jahr lagen sie bei rund 1,3 Billionen Euro. Das entsprach gut 31 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit liegt Deutschland über dem Durchschnitt der Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ein gutes Drittel finanzierte der Staat, etwas mehr die Arbeitgeber und den Rest die Versicherten. 533 Milliarden Euro der Sozialleistungen fließen in Renten und Pensionen, weitere gut 520 Milliarden Euro in das Gesundheitswesen.

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