Die Stadt Mainz hat es schon schriftlich: 13,9 Millionen Euro pro Jahr soll sie für Investitionen in Schulen, Straßen und andere dringend notwendige Projekte bekommen – 167,3 Millionen Euro insgesamt. Rheinland-Pfalz ist bei den Beratungen über das Sondervermögen des Bundes relativ weit. Große Städte wissen bereits, wie viel sie erwarten können, bei den kreisangehörigen Gemeinden ist das noch unklar.
Seit Bundeskanzler Friedrich Merz die Idee von einem Sonderschuldentopf für Investitionen in die Infrastruktur vorgestellt hat, von denen 100 Milliarden Euro an Länder und Kommunen gehen, warten Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen ungeduldig auf eine Ansage, was das für sie bedeutet.
Klar ist schon länger: Die Bundesregierung teilt den Betrag in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel auf die 16 Länder auf: Das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen erhält 21,1 Milliarden, Bremen als kleinstes Bundesland 940 Millionen. Die Länder wiederum dürfen selbst entscheiden, wie viel sie an ihre Kommunen weitergeben. Seit Wochen wird deshalb in jedem Bundesland separat verhandelt.
Rheinland-Pfalz macht die Sache etwas kompliziert
Die Finanzminister von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wollen über den Stand nichts sagen und verweisen auf offene Fragen, die in Berlin noch zu klären seien. Nachdem sich Schleswig-Holstein bereits im Juni festgelegt hat, 62,5 Prozent abzutreten, ist es zumindest unwahrscheinlich, dass Länder hinter der 60-Prozent-Marke zurückbleiben. Die hatte der Bund ursprünglich als Untergrenze vorschreiben wollen, im fertigen Gesetzentwurf zur Aufteilung des Sondervermögens fehlt die Quote aber.
Rheinland-Pfalz macht die Sache etwas kompliziert: Von seinem 4,8 Milliarden-Euro-Anteil sollen die Kommunen dort 60 Prozent erhalten, also 2,9 Milliarden Euro. Tatsächlich will die Landesregierung von Alexander Schweitzer (SPD) aber 3,5 Milliarden an die Kommunen verteilen. Statt einfach 72 Prozent der Bundesmittel weiterzugeben, legt das Kabinett lieber aus dem eigenen Haushalt 600 Millionen obendrauf. Und: Große Städte wie Mainz wissen in dem Bundesland zwar bereits, wie viel Geld sie bekommen sollen, nicht aber, zu welchen Bedingungen sie es ausgeben dürfen.
In anderen Bundesländern hoffen Gemeinden und Landkreise noch auf einen möglichst großen Anteil. „Mindestens 70 Prozent für die Kommunen“ halte er für angemessen, sagt der Präsident des Städtetags in Baden-Württemberg, Karlsruhes Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD). Ähnlich äußerte sich Thomas Karmasin, CSU-Landrat von Fürstenfeldbruck und Vorsitzender des Bayerischen Landkreistags, im Juni im Gespräch mit der SZ und begründete das so: „Über uns Kommunen laufen 70 Prozent aller staatlichen Investitionen.“
In Sachsen-Anhalt hat sich Andreas Dittmann, Präsident des dortigen Städte- und Gemeindebundes und Bürgermeister der Stadt Zerbst, diese Quote ebenfalls gewünscht, konnte sie in den Verhandlungen in Magdeburg aber nicht durchsetzen. Nun ist er mit 60 Prozent nicht unzufrieden. „Das Entscheidende ist, dass dieses Sondervermögen schnell und für die Bürger spürbar umgesetzt wird“, sagt er. Zudem will das Land insgesamt auf über 70 Prozent für die Kommunen kommen. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat angekündigt, aus dem Landesanteil auch Projekte in Städte und Gemeinden finanzieren zu wollen. „Es wird angestrebt, dass insgesamt zwei Drittel der auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel für die kommunale Infrastruktur verwendet werden“, heißt es.
Am liebsten hätten die Städte pauschale Budgets
In Sachsen-Anhalt wird der kommunale Anteil laut Dittmann nach Einwohnerzahl aufgeteilt, in Rheinland-Pfalz zu 90 Prozent nach Einwohnern und zu zehn Prozent nach dem Kriterium Finanzschwäche.
Erfreulich ist aus Sicht der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, dass die Regierung Haseloff angekündigt hat, den 60-Prozent-Anteil „als pauschale Budgets“ zur Verfügung zu stellen. Eine Gemeinde kann Investitionsprojekte für den ihr zugedachten Betrag also einfach anmelden, langwierige Antragsverfahren entfallen. Erst am Ende muss die ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen werden. Ähnlich wurde das bereits vor 15 Jahren beim sogenannten Konjunkturpaket II gehandhabt.
Ob die Pauschalen in Sachsen-Anhalt tatsächlich kommen, hängt von einer Verwaltungsvereinbarung zum Sondervermögensgesetz ab, die noch aussteht. Andreas Dittmann wirbt vehement für diese Lösung: „Wir haben eine Misstrauenskultur im Land, die sich in überfrachteten Antrags- und Prüfverfahren ausdrückt“, sagt er. „Das Sondervermögen wäre eine Chance, hier einen Paradigmenwechsel einzuleiten.“ Auch anderswo plädiert man für solch eine Regelung. „Was wir uns am allermeisten wünschen, ist, dass wir nicht von Förderprogramm zu Förderprogramm hetzen“, sagt Moritz Petry, Hauptgeschäftsführer des rheinland-pfälzischen Städte- und Gemeindebunds. „Wir wünschen uns, dass die Kommunen eigenes Geld haben, mit dem sie selbst ihre Infrastruktur gestalten können.“
Der Bund will dem nach jetzigem Stand nicht entgegenstehen: Von der Bundesregierung sei keine Antragspflicht vorgesehen, teilt das Finanzministerium mit. „Pauschale Zuweisungen von Fördermitteln der Länder an ihre Kommunen (Förderbudgets) sind daher ohne vorherige Genehmigung von Einzelprojekten möglich.“ Es sei aber Sache der Länder, die Verfahren zur Mittelvergabe zu regeln. Bis Ende Oktober soll das Gesetzgebungsverfahren in Berlin abgeschlossen sein, die Verhandlungen in den Ländern könnten sich in einigen Fällen noch bis zum Jahresende hinziehen.
Korrekturhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir Frank Mentrup fälschlicherweise als Oberbürgermeister von Mannheim bezeichnet. Dieser wurde zwar in Mannheim geboren, ist jedoch OB von Karlsruhe.

