Sondervermögen:Macht euch mal ein bisschen locker

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„Investitionen in die Infrastruktur“: Damit, so argumentieren Finanz- und Verfassungsrechtler, können tatsächlich nur der Ausbau etwa von Straßen oder Energienetzen gemeint sein – und nichts anderes. Neubau der Talbrücke Rahmede als Teil der A 45.
„Investitionen in die Infrastruktur“: Damit, so argumentieren Finanz- und Verfassungsrechtler, können tatsächlich nur der Ausbau etwa von Straßen oder Energienetzen gemeint sein – und nichts anderes. Neubau der Talbrücke Rahmede als Teil der A 45. (Foto: Rüdiger Wölk/IMAGO)

Die Schuldenbremse im Grundgesetz lassen und zugleich ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro schaffen – geht das? Was das Verfassungsgericht davon halten könnte.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Grünen haben zwar bereits Kurs auf ihren neuen Standort in der Opposition gesetzt, aber auf den letzten Metern vor der Konstituierung des neuen Bundestags regieren sie kräftig mit. Denn ihre Stimmen werden dringend gebraucht, um das Grundgesetz zu ändern – für eine Lockerung von der Schuldenbremsen-Ausnahme zugunsten der Bundeswehr und für ein 500-Milliarden-Sondervermögen zur Instandsetzung der Infrastruktur. Ein solches Sondervermögen müsse dazu führen, dass wirklich zusätzliches Geld in die Infrastruktur gesteckt werde, fordern sie. Und nicht dazu, dass ohnehin nötige Investitionen kurzerhand vom Bundeshaushalt ins Sondervermögen verschoben würden, um Spielraum für schwarz-rote Lieblingsprojekte zu gewinnen.

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