Der Fall des Syrers Issa al-H., der in Solingen mutmaßlich drei Menschen erstochen hat, steht beispielhaft für das Grundproblem des Asylrechts in der Europäischen Union. Zuständig für das Asylverfahren wäre Bulgarien gewesen, also das Land, in dem al-H. erstmals den Boden der EU betreten hatte. So sehen es die Regeln vor. Doch Issa al-H. reiste weiter nach Deutschland, so wie die Mehrzahl der in Europa ankommenden Geflüchteten – weil sie glauben, in Deutschland mehr Chancen auf ein besseres Leben zu haben als anderswo in Europa. Und der deutsche Staat erweist sich am Ende häufig als überfordert im Umgang mit der hohen Zahl von Geflüchteten.
Europa und die MigrationIn der EU denken andere längst weiter
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Olaf Scholz fordert, die europäischen Asylregeln müssten jetzt auf den Prüfstand. In Brüssel fragen sich nun viele, ob er das ernst meint.
Von Josef Kelnberger, Brüssel

Forderungen zu Asylrecht:Von Abschiebehaft bis Zurückweisung
Könnte Deutschland beschließen, Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan ein Asylverfahren zu verweigern? Nach dem Anschlag in Solingen wird über viele Vorschläge zur Verschärfung der Migrationspolitik diskutiert. Ein Überblick.
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