Solidaritätszuschlag:Eingebettete Abschaffung

Die Streichung des Solidaritätszuschlags ist Pflicht. Aber bei dieser Streichung muss einiges beachtet werden.

Von Cerstin Gammelin

Wenn es um Steuern geht, ist auf die Liberalen Verlass. Rechtzeitig vor den Sondierungsgesprächen der potenziellen Regierungspartner von CDU, CSU, FDP und Grünen hat die einstige Steuersenkungspartei die erwartbare rote Linie gezogen. Parteichef Lindner und Vize Kubicki haben die Abschaffung des Solidaritätszuschlages zur Bedingung für ihre Unterschrift unter einen Koalitionsvertrag gemacht.

Man könnte die Forderung zur Kenntnis nehmen und zum Tagesgeschäft übergehen. Kaum etwas ist so unstrittig wie die Tatsache, dass der Solidaritätszuschlag nicht so bleiben wird, wie er ist. Die CSU will ihn schon lange zügig abschaffen, die CDU langsamer, die Grünen sind gesprächsbereit. Die Fakten sprechen dafür: Der Bundeshaushalt ist übervoll, der Bund nicht auf die Einnahmen aus dem Soli angewiesen. Und der Aufbau Ost, für den die Sondersteuer einst eingeführt wurde, läuft 2019 aus.

Es spräche insofern alles dafür, dass sich die Koalitionäre in spe auf das Auslaufen einigen. Allerdings kann das nicht so gehen, wie die FDP das will - nämlich ersatzlos. Die Abschaffung des Soli-Zuschlages gehört eingebettet in ein ganzheitliches Steuerkonzept. Dieses muss sicherstellen, dass es bei der Entlastung gerecht zugeht. Wer, wie die FDP, grundsätzlich ausschließen will, Steuern punktuell und gezielt zu erhöhen, lässt zu, dass die Ungleichheit weiter wächst.

© SZ vom 17.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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