Süddeutsche Zeitung

Snowden-Dokumente:Britischer Geheimdienst speicherte Journalisten-E-Mails

  • Der britische Geheimdienst GCHQ fischte offenbar 70 000 E-Mails von Journalisten ab. Das berichtet der Guardian unter Berufung auf Dokumente des US-Whistleblowers Edward Snowden.
  • Gesammelt wurden die Mails demnach im Rahmen einer Überwachungsübung.
  • GCHQ stufte investigative Journalisten als Bedrohung ein.

Britischer Dienst GCHQ speicherte Mails führender Medien

Der britische Geheimdienst Government Communications Haedquarters (GCHQ) hat im November 2008 binnen weniger Minuten Zehntausende E-Mails von Journalisten gespeichert. Das berichtet die Londoner Tageszeitung Guardian unter Berufung auf bisher unveröffentlichte Dokumente aus dem Fundus des US-Whistleblowers Edward Snowden. Demnach wurden die etwa 70 000 Mails im Rahmen einer zehnminütigen Massenüberwachungs-Übung gesammelt. Betroffen waren dem Bericht zufolge führende Medienhäuser wie die New York Times, die Washington Post, die Nachrichtenagentur Reuters, die öffentlich-rechtliche BBC, das Boulevardblatt Sun, die französische Zeitung Le Monde - und nicht zuetzt der Guardian selbst.

Zahlreiche irrelevante Aussendungen erfasst

Wie gewinnbringend diese Überwachungsübung für GCHQ war, ist offen. Erfasst wurden zahlreiche automatisch versandte Pressemitteilungen - aber auch Diskussionen von Reportern und Redakteuren über die Berichterstattung. Laut Guardian ist unklar, ob die E-Mails der Journalisten gezielt erfasst wurden. Abgefischt worden seien sie an einer jener Datenautobahnen, die das Rückgrat der Internet-Architektur bildeten.

Investigative Journalisten als "Bedrohung"

Aus den Unterlagen geht dem Bericht zufolge zudem hervor, dass GCHQ investigative Journalisten in einer Sicherheitsbewertung als Bedrohung einstufte - ebenso wie Terroristen und Hacker.

Der Geheimdienst lehnte eine Stellungnahme zu dem Bericht ab. Er verwies aber darauf, dass seine Arbeit in Einklang mit strikten legalen und politischen Vorgaben ausgeführt werde. So werde sichergestellt, dass die Aktivitäten des Dienstes autorisiert, notwendig und angemessen seien und einer strengen Aufsicht unterlägen.

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