Süddeutsche Zeitung

Slowenien:Slowenien gegen Homo-Ehe

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63 Prozent stimmen gegen das Gesetz

Erfolg für Opposition und katholische Kirche: Bei einem Referendum zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe hat sich die Mehrheit der Stimmberechtigten für die Rücknahme eines entsprechenden Gesetzes ausgesprochen. 63 Prozent der Teilnehmer votierten am Sonntag gegen die Gleichstellung homosexueller Paare, wie die Wahlkommission in Ljubljana nach der Auszählung fast aller Stimmen mitteilte. Die Befürworter der Homo-Ehe konnten knapp 37 Prozent der Stimmen auf sich vereinen.

Bei dem Referendum wurde darüber abgestimmt, ob ein im März vom slowenischen Parlament beschlossenes Gesetz zur Einführung der Homo-Ehe umgesetzt oder annulliert werden soll. Die Abstimmung war von der rechtsgerichteten Opposition und der katholischen Kirche initiiert worden. An dem Referendum beteiligten sich nur knapp 36 Prozent der Wahlberechtigten. Damit wurde aber das für die Gültigkeit des Volksentscheids notwendige Quorum von mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten erreicht.

Eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben möglich

Für das entsprechende Gesetz stimmte im Parlament im März eine große Mehrheit aus linken Abgeordneten und Abgeordneten der zentristischen Partei von Ministerpräsident Miro Cerar. Das Gesetz regelte neben der Möglichkeit der Eheschließung auch, dass Schwule und Lesben bei der Adoption dieselben Rechte erhalten wie Heterosexuelle. Vor allem an diesem Punkt störten sich die Gegner des Gesetzes.

In dem im März verabschiedeten Gesetz hieß es, die Ehe sei eine "Verbindung zwischen zwei Menschen ungeachtet ihres Geschlechts". Künftig müssen sich Schwule und Lesben in Slowenien wieder mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zufriedengeben. Das ist schon seit mehreren Jahren möglich.

In den vergangenen 15 Jahren wurde in mehreren europäischen Ländern die Homo-Ehe eingeführt, wobei beim Thema Adoption oder künstlicher Befruchtung unterschiedliche Rechte gelten. Vorreiter bei der Einführung der Homo-Ehe waren 2001 die Niederlande. Es folgten Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark, Frankreich, England und Wales sowie Luxemburg, Irland und Finnland. In Deutschland ist nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich.

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