Silvester:Gericht bestätigt Böllerverbot

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Innenministeriums erfolglos, wie das Gericht mitteilte. Wie schon im Vorjahr stuften die Richter das Böllerverbot in der Pandemie als verhältnismäßig ein. Es verfolge das Ziel, die Zahl der Verletzungen durch einen unsachgemäßen Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu reduzieren und so die Situation in den Krankenhäusern nicht weiter zu verschärfen, so die Richter. Angesichts der derzeit starken Belastung der Krankenhäuser sei ein schnelles Handeln erforderlich. Darum sei es zulässig, dass es für das Verbot kein Gesetz gebe.

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