Sicherungsverwahrung:Hessen will Heimat für Schwerverbrecher werden

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Wohin mit den Straftätern, die als Sicherungsverwahrte außerhalb von Gefängnissen untergebracht werden müssen? Nach Hessen, bietet FDP-Justizminister Hahn an. Grundsätzlich wollen die Länder von der Bundesregierung aber Geld für die Unterbringung sehen.

Hessen ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereit, auch Sicherungsverwahrte aus anderen Bundesländern unterzubringen. Das Land könne eine geeignete Anstalt bauen und Straftäter aus anderen Regionen nach ihrer Haft aufnehmen, sagte Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) der Nachrichtenagentur dpa.

"Ich halte nichts davon, wenn alle Länder nur ihre Täter loswerden wollen." Hahn will seinen Länderkollegen in der kommenden Woche bei ihrer Konferenz in Halle einen entsprechenden Vorschlag machen.

Die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts völlig neu geregelt werden. Die Betroffenen müssen von Strafgefangenen getrennt untergebracht und intensiv therapiert werden. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung künftiger Sicherungsverwahrung steht noch aus.

Hahn sprach sich für eine Einrichtung auf dem Gelände einer bereits bestehenden Justizvollzugsanstalt in Hessen aus. Dabei müsse das vom Gericht verfügte Abstandsgebot klar eingehalten werden. Er ließ aber offen, welches Gefängnis in Hessen er im Auge hat. Mit den bisherigen Regierungen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg habe er dazu bereits Vorgespräche geführt.

Mehrere Bundesländer forderten die Bundesregierung auf, sich an den Kosten für neue Gebäude und Therapieangebote zu beteiligen. In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU): "Wenn der Bund nach dem Karlsruher Urteil nun eine erweiterte Zuständigkeit im Vollzug der Sicherungsverwahrung für sich erkennt, dann muss er auch die Kosten für neue Gebäude und zusätzliches Personal anteilig übernehmen."

Ähnlich äußerte sich Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU): "Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform der Sicherungsverwahrung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern bezeichnet. Deshalb darf die Bundesregierung die finanziellen Folgen nicht allein den Ländern überlassen", sagte sie, ebenfalls der Neuen Osnabrücker Zeitung.

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