Terrorbekämpfung:Bundesrat blockiert Teile des Sicherheitspakets

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Für die Bundesregierung ist das Veto ein herber Rückschlag. Entsprechend scharf fällt die Kritik von Innenministerin Nancy Faeser aus. (Foto: Philip Dulian/DPAf)

Unionsländer stoppen die gerade vom Bundestag beschlossenen Gesetze zur Terrorbekämpfung. Bundesinnenministerin Faeser wirft CDU und CSU eine „verantwortungslose Blockade“ vor.

Von Markus Balser, Nicolas Richter, Berlin

Der Bundesrat hat Teile des von der Regierung geplanten Sicherheitspakets gestoppt. Die Länderkammer ließ zwar am Freitag verschärfte Migrationsregeln passieren, etwa Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylbewerber und eine Verschärfung des Waffenrechts. Neue Vorgaben für die Terrorismusbekämpfung lehnte der Bundesrat dagegen ab. Dabei geht es um zusätzliche Kompetenzen für Sicherheitsbehörden. So sollte das Bundeskriminalamt die Erlaubnis bekommen, biometrische Daten automatisch abzugleichen, um schneller nach Mittätern und Hinterleuten schwerer Verbrechen zu fahnden.

Für die Bundesregierung ist dieses Veto ein herber Rückschlag. Eigentlich sollte am Freitag ein zäher und monatelanger Streit endlich zu Ende gehen. Seit dem Terroranschlag von Solingen, bei dem Ende August drei Menschen erstochen wurden, stand die Bundesregierung unter großem Druck, mehr für die Sicherheit im Land zu tun. Über Monate hatten SPD, FDP und Grüne über die geplanten Verschärfungen untereinander gestritten. Zuletzt verlangten dann auch noch Experten Änderungen, weil Teile des Pakets gegen geltendes Recht verstießen.

Der Disput dürfte die Pläne enorm verzögern

Für diesen Freitag brachte die Regierung dann zwei überarbeitete und entschärfte Gesetzesvorhaben in den Bundestag ein. Trotz einer großen Angst in der Ampelkoalition vor Abweichlern aus den eigenen Reihen passierten sowohl die schärferen Migrationsregeln als auch die neuen Anti-Terror-Gesetze mit deutlicher Mehrheit den Bundestag. Doch die Erleichterung währte nicht lange. Nur Stunden später wurde das Terrorgesetz in der Länderkammer gestoppt. Bundestag und Bundesregierung können zwar im nächsten Schritt den Vermittlungsausschuss anrufen und den Disput in weiteren Verhandlungen zwischen Bund und Ländern beilegen. Doch das dürfte mehrere Monate dauern und die Pläne enorm verzögern.

Bundesinnenministerin Faeser kritisierte die Blockade am Freitag scharf. Die Ablehnung durch CDU und CSU sei „völlig unverständlich und verantwortungslos. Die Union verweigert unseren Ermittlungsbehörden Befugnisse, die angesichts der aktuellen Bedrohungen absolut notwendig sind“. Damit halte sie Änderungen auf, die dabei helfen könnten „Terrorverdächtige, Mörder und Vergewaltiger zu identifizieren und zu lokalisieren“, sagte Faeser weiter. Das gelte etwa „für die Identifizierung von Verdächtigen in islamistischen Terrorvideos oder von Tätern im Bereich der furchtbaren sexualisierten Gewalt gegen Kinder“.

CDU und CSU gingen die Forderungen nicht weit genug

In Regierungskreisen hieß es, Maßnahmen würden nun verzögert, die die „Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen“ sollten, etwa die automatisierte Auswertung großer Datenmengen bei der Terror- und Verbrechensfahndung. Dabei sei der Handlungsdruck doch offensichtlich. Das Potenzial solcher Techniken für die Verbrechensbekämpfung habe etwa die Festnahme einer mutmaßlichen RAF-Terroristin gezeigt.

Die Ministerpräsidenten der Union sollen bereits am Donnerstagabend signalisiert haben, dass sie Teile des Pakets blockieren würden. In der Union war der Ärger über jüngst vorgenommene Abschwächungen an dem Paket groß. CDU und CSU gingen die Forderungen nicht weit genug, hieß es aus der Länderkammer. Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sprach im Plenum von entkernten Regelungen.

Bei den zentralen Plänen der verschärften Migrationspolitik wird es allerdings bleiben. Die Koalition hatte sich in den von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Regeln darauf geeinigt, staatliche Leistungen für einen Teil der Asylbewerber einzuschränken, die über ein anderes EU-Land eingereist sind und dort bereits registriert wurden. Ausnahmen soll es geben, wenn Kinder betroffen sind.

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