Süddeutsche Zeitung

Sicherheitsgesetze:Bundesärztekammer warnt vor Lockerung der Schweigepflicht

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Innenminister de Maizière will Ärzte in den Anti-Terror-Kampf miteinbeziehen. Ärztekammer-Chef Montgomery sieht darin "vorschnelle Maßnahmen". Ausnahmen für die Schweigepflicht gibt es schon.

Eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht soll Innenminister Thomas de Maizière laut Medienberichten planen. Mit der Gesetzesänderung, die offenbar im Rahmen eines Maßnahmenpakets im Kampf gegen den Terror angedacht ist, würde es Ärzten erlaubt werden, die Behörden über geplante Straftaten ihrer Patienten rechtzeitig zu informieren.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, warnt nun in einer Reaktion vor "vorschnellen politischen und rechtlichen Maßnahmen" aufgrund einer "angespannten innenpolitischen Sicherheitslage". "Das Patientengeheimnis dient dem Schutz der Privatsphäre und wird als Grundrecht durch die Verfassung geschützt. Nur eine weitgehend uneingeschränkte ärztliche Schweigepflicht schafft die Voraussetzungen für das unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten."

Wann Ärzte ihr Schweigen brechen dürfen

Er betont, dass Ärzte über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut wird, zu schweigen haben. Ausnahmen gebe es aber sowieso schon jetzt. Mediziner dürfen Auskunft geben, wenn sie von der Schweigepflicht entbunden wurden, beispielsweise um eine Straftat zu verhindern, erklärt der Präsident. Das müsse aber aufgrund konkreter Umstände im Einzelfall entschieden werden.

Es gilt also einerseits die ärztliche Schweigepflicht, Verstöße werden sogar strafrechtlich geahndet. Andererseits kann auch das Nichtanzeigen eines geplanten Verbrechens bestraft werden. Wenn es um Mord oder Totschlag geht, könnte theoretisch ein Arzt sogar verpflichtet sein, sein Schweigen zu brechen ( mehr dazu). In der Praxis ist diese Rechtslage oft schwierig. Der Innenminister wolle der Bild zufolge daher "die dringend nötige Rechtsklarheit schaffen". Damit wolle er das Dilemma der Ärzte auflösen, das durch ihre standesrechtliche Verpflichtung zur Wahrung des Patientengeheimnisses und ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Anzeige einer geplanten Straftat besteht. Montgomery betonte, dass er einem "konstruktiven Dialog" selbstverständlich offen gegenüberstehe.

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