Sicherheit:Fesseln auf Verdacht

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Künftig können auch Gefährder zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Der Bundestag verabschiedet mehrere Gesetze, die die innere Sicherheit verbessern sollen - auch die elektronische Fußfessel für sogenannte Gefährder kommt.

Von Robert Roßmann, Berlin

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Reihe von Gesetzesänderungen verabschiedet, mit denen die große Koalition die innere Sicherheit verbessern will. Einige der Neuregelungen sind jedoch umstritten. Die Opposition beklagt etwa mangelnden Datenschutz, außerdem bestreitet sie die Wirksamkeit einiger Änderungen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte in der Debatte dennoch, an diesem Donnerstag werde "Großes für die Sicherheit der Bürger" beschlossen und das beinahe "im Stundenrhythmus". Es sei deshalb "ein guter Tag für die Sicherheit und ein guter Tag für Deutschland".

Der Bundestag verabschiedete zunächst ein "Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes". Zur Abwehr schwerer Straftaten ist es den staatlichen Behörden seit 2009 erlaubt, vorbeugende Telefon- und Onlineüberwachungen bei Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen durchzuführen, Spähsoftware auf Computern zu installieren sowie Wohnungen zu überwachen. Das Verfassungsgericht hatte im April 2016 jedoch entschieden, dass die weitgehenden Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) verfassungswidrig sind. Die Koalition zieht die Grenzen deshalb nun enger.

Mit der Änderung des BKA-Gesetzes wird auch der rechtliche Rahmen für eine Modernisierung der polizeilichen Computersysteme geschaffen. Ziel ist es, eine zeitgemäße Infrastruktur für das Bundeskriminalamt zu schaffen, mit einer großen Datenbank, auf die auch die Länder-Polizeien zugreifen können.

"Fußfessel ist so ziemlich das Letzte, was Gefährder daran hindert, Anschläge zu begehen."

Mit dem BKA-Gesetz wird auch die elektronische Fußfessel für sogenannte Gefährder eingeführt. Künftig können also auch Personen, die keine Straftat begangen haben, von denen die Behörden dies aber erwarten, zum Tragen einer Fessel verpflichtet werden. Das Gesetz gilt aber nur für jene Gefährder, für die das BKA zuständig ist - in der Regel geht es dabei um internationalen Terrorismus. Dies trifft nur auf einen kleinen Teil der 550 Gefährder zu.

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, beklagte, die Fußfessel sei als Maßnahme zur Überwachung von Gefährdern ungeeignet, sie sei "ein reines Placebo". Die Fessel sei "so ziemlich das Letzte, was Gefährder daran hindert, Anschläge zu begehen". De Maizière gestand zwar ein, dass die Fußfessel "keine allein selig machende Lösung" sei, trotzdem sei sie ein wichtiges Mittel.

Der Bundestag beschloss auch einen besseren Schutz "von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften". Attacken etwa auf Polizisten sollen künftig auch schon bei "allgemeinen Diensthandlungen" wie einer Streifenfahrt und nicht mehr nur bei Vollzugshandlungen wie einer Festnahme mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.

Am späten Abend beschlossen die Koalitionsfraktionen auch noch das Fluggastdatengesetz. Damit sollen Airlines verpflichtet werden, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere weiterzuleiten. Es geht dabei etwa um den Namen des Fluggastes oder seine Kreditkartennummer. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hatte das Gesetz als weitere Vorratsdatenspeicherung kritisiert und um eine Verschiebung der Abstimmung gebeten.

© SZ vom 28.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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