Missbrauchsbeauftragter im Interview:"Es kümmert sich meist niemand"

Ermittlungen nach schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern

Harmlose Fassade: In dieser Gartenlaube in Münster hat ein mutmaßlicher Missbrauchstäter Teile seiner Server-Anlage untergebracht.

(Foto: Guido Kirchner/dpa)

Wie lässt sich sexualisierte Gewalt an Kindern verhindern? Der Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig erklärt, warum schärfere Strafen auch Nachteile für Opfer haben können, und was sich in der Gesellschaft ändern muss.

Von Edeltraud Rattenhuber

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat zum gemeinsamen Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen aufgerufen. In einem Positionspapier, das er am Freitag in Berlin vorgestellt hat, formuliert Rörig konkrete Handlungsempfehlungen, wie sexueller Missbrauch durch politisches Handeln bekämpft werden sollte.

Herr Rörig, Sie halten die geplanten Strafverschärfungen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche für nicht ausreichend. Was muss darüber hinaus passieren?

Rörig: Die geplanten Strafverschärfungen sind ein sehr wichtiger Baustein im Kampf gegen sexuellen Missbrauch. Aber damit allein können wir sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht erfolgreich bekämpfen. Dafür braucht es trotz der Herausforderung durch die Corona-Pandemie ein starkes Zusammenspiel von Prävention, Intervention und konkreten Hilfen, um sexuellen Missbrauch bestmöglich zu verhindern und das Entdeckungsrisiko für Missbrauchsstäter größtmöglich zu erhöhen.

Strafverschärfungen sind auch ein wichtiges Signal an die Gesellschaft.

Absolut. Aber wir müssen differenziert betrachten, was das Bundeskabinett und der Bundestag jetzt konkret beschließen werden. Missbrauchstat ist nicht gleich Missbrauchstat. Es ist im strafrechtlichen Sinne ein Riesenunterschied, ob zum Beispiel einmal die bekleidete Brust eines Mädchens berührt wurde oder ob jemand ein Kind über Jahre vergewaltigt hat. Ich hoffe sehr, dass bei der Reform diese wichtigen Abstufungen berücksichtigt werden und auch die strafprozessualen Folgen, die das haben wird. Denn werden diese Straftaten künftig als Verbrechen geahndet, wird es keine sogenannten Strafbefehlsverfahren mehr geben, also Verurteilungen ohne mündliche Verhandlungen.

Das wird zu längeren Verfahren führen und wohl auch zu einer höheren Zahl von Einstellungen mangels Tatverdacht. Und es wird auch zu härterer Verteidigung und Zeugenvernehmungen in den mündlichen Verhandlungen führen, samt allen Belastungen, die das für kindliche Missbrauchsopfer zur Folge hat. Ich hoffe sehr, dass das bei der Reform, die Justizministerin Lambrecht jetzt auf den Weg bringt, auch berücksichtigt wird.

Pressekonferenz im Vorfeld der Fachtagung zum Thema Sexuelle Gewalt an Schulen Aktuell, 01.10.2020, Berlin, Dr. Johanne

Johannes-Wilhelm Rörig ist der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung

(Foto: Political Moments via www.imago-images.de/imago images/Political-Moments)

Wie könnte man die Kinder und Jugendlichen vor Kreuzverhör im Zeugenstand bewahren?

Es ist wichtig, dass alles unternommen wird, um die Strafverfahren maximal kindergerecht durchzuführen. So sollte jede Möglichkeit genutzt werden, um ein Kind möglichst nur einmal zu vernehmen, per Video von dafür geschulten Fachkräften bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Dadurch werden dem Kind weitere Anhörungen oder eine Zeugenvernehmung erspart. Da gibt es gute Beispiele. Das Landgericht München setzt sich hier sehr ein.

Was brauchen die Gerichte dafür?

Die Justizminister müssten für die Gerichte die technischen Möglichkeiten der Videovernehmung kindlicher Opferzeugen, die ja eigentlich vorgesehen ist, auch tatsächlich zur Verfügung stellen.

Sie wollen den Kampf gegen sexuelle Gewalt insgesamt breiter aufstellen, mit Aufklärung an Schulen, Kindergärten, Sportvereinen. Dafür braucht es ja neben gutem Willen auch viel mehr Personal, zum Beispiel an den Jugendämtern. Wo soll das Geld dafür herkommen?

Mir ist wichtig, dass die politischen Prioritäten richtig gesetzt werden, deswegen schlage ich den Ländern vor, eine Defizit- und Bestandsanalyse zu machen. Dass genau geschaut wird, wo Nachsteuerungsbedarf besteht, etwa bei der Fortbildung von Mitarbeitern in Jugendämtern oder von Lehrerinnen und Lehrern. Und wo beispielsweise auch eine personelle Unterbesetzung gegeben ist. Jeder Politiker antwortet mir: Am Geld darf der Kinderschutz nicht scheitern.

Andererseits gibt es an vielen Schulen noch nicht einmal Sozialarbeiter.

Genau, deswegen habe ich gemeinsam mit der Vizepräsidentin der Kultusministerkonferenz und dem Staatssekretär des Bundesbildungsministeriums in dieser Woche auf unserer digitalen Fachtagung "Sexuelle Gewalt und Schule" gefordert, dass in den Schulgesetzen eine Verpflichtung vorgesehen wird, Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt in allen Schulen einzuführen.

Das Motto Ihres Positionspapiers, das sie heute vorgelegt haben, ist es, früher hinzusehen und regelmäßige Berichtspflichten einzuführen. Hätte ein Missbrauchsfall wie etwa in Lügde dadurch verhindert werden können?

Wenn Nordrhein-Westfalen schon vor zehn Jahren genau geschaut hätte, in welchem Jugendamt es welchen Personalbestand gibt und inwieweit die Beschäftigen zu Fragen sexueller Gewalt geschult sind, wenn Lehrerinnen und Lehrer besser geschult gewesen wären, hätten sie vielleicht die Signale der missbrauchten Kinder tatsächlich besser erkannt. Wissen Sie, ich habe sehr darunter gelitten, dass wir von den Vermittlungsbeamten hören, dass sie die Bilder, die sie von den Missbrauchstaten gesehen haben, nicht ertragen können - zugleich aber die Mädchen und Jungen, denen dieses Leid angetan wurde, in der Schule nicht auffielen.

Oft wollen Menschen auch gar nicht hinsehen, aus Scham. Wie kann man hier einen Bewusstseinswandel erreichen?

Das ist tatsächlich eine riesengroße, eine schwierige Aufgabe. Ich hoffe, dass wir mit einer bundesweiten und auf Dauer angelegten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne in der Dimension der sehr erfolgreichen Anti-Aids-Kampagne das Bewusstsein steigern können. Und dass sich tatsächlich das Wissen darüber verbreitet, was Missbrauch ist und wie man helfen kann. Und dass Menschen, die ein schlechtes Gefühl haben und denken, einem Kind werde Leid angetan, auch Hilfe und Beratung suchen und nicht nur darauf hoffen, dass sich jemand anders schon kümmern wird. Die vielen, vielen Fälle, mit denen wir uns auseinandersetzen, zeigen aber immer wieder: Es kümmert sich meist niemand. Deswegen ist es so wichtig, dass die Sensibilität in der Bevölkerung steigt.

Droht man angesichts der Tausenden Verdächtigen von Bergisch Gladbach und den riesigen Täternetzwerken im Internet nicht zu kapitulieren?

Man darf nie aufgeben und müde werden, den Kampf gegen sexuelle Gewalt zu führen und dafür alles einzusetzen. Wir müssen dieses Thema auch europaweit angehen. Das Internet macht ja nicht an den Landesgrenzen halt. Ich bin sehr dafür, dass wir auch in Deutschland die neue Strategie der EU-Kommission unterstützen, die unter anderem die Einrichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch vorsieht.

Bei der Herbstvollversammlung der katholischen Bischöfe wurde eine "Anerkennungsleistung" von bis zu 50.000 Euro pro Opfer beschlossen. Manche sind empört über dieses Angebot.

Ich bin sehr froh, dass endlich ein einheitliches Verfahren zur Auszahlung der Anerkennungsleistung gefunden wurde und hier eine Weiterentwicklung stattgefunden hat. Ich bin aber unglücklich damit, dass eine Höchstsumme von 50.000 Euro festgelegt wurde. In schweren Fällen sind diese 50.000 Euro nicht angemessen. Ich hoffe, dass die Katholische Kirche hier noch nachsteuert.

Viele Menschen haben das Gefühl, dass die Kirche eine Sonderstellung hat und ihr staatlicherseits Pardon gegeben wird.

Rechtlich haben sie bei der Verfolgung von sexuellem Missbrauch keine Sonderstellung. Es ist allerdings immer die Frage: Sind die Fälle, die bekannt werden, bereits verjährt? Wenn Missbrauchsfälle angezeigt werden, kann die Staatsanwaltschaft, die Polizei im kirchlichen Bereich genauso ermitteln wie im nicht-kirchlichen Bereich. Und das soll und muss sie auch tun.

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