Süddeutsche Zeitung

Sexuelle Gewalt:Papst erlässt Meldepflicht für Missbrauchsfälle

Erstmals veröffentlicht die katholische Kirche weltweit einheitliche Regeln zum Umgang mit sexueller Gewalt.

Von Oliver Meiler, Rom

Papst Franziskus hat für die gesamte katholische Kirche eine Meldepflicht für Fälle sexueller Gewalt erlassen. Von Juni an sind die Vorgesetzten von Klerikern und Ordensleuten verpflichtet, Missbrauch und Vertuschung umgehend kirchenintern anzuzeigen; das legt das am Donnerstag im Vatikan veröffentlichte Schreiben "Vos estis lux mundi" ("Ihr seid das Licht der Welt") fest. Der Papst reagiert damit auf den Vorwurf, er gehe nicht entschlossen genug gegen die sexuelle Gewalt in der katholischen Kirche vor - nach einem Treffen der Bischofskonferenzvorsitzenden aus allen Ländern im Februar in Rom hatten Betroffenenverbände dies kritisiert.

Jede Diözese ist nun aufgerufen, bis Juni 2020 "eine oder mehrere feste" Anlaufstellen einzurichten, wo leicht zugänglich und unter Wahrung der Vertraulichkeit Anzeige erstattet werden könne. In Deutschland gibt es diese Anlaufstellen seit 2010. Außerdem wird erstmals geregelt, wie zu verfahren ist, wenn ein mutmaßlicher Täter oder Vertuscher ein Bischof, Kardinal oder Ordensoberer ist. Das 19 Artikel umfassende Kirchengesetz hat die Form eines "Motu proprio", es entspringt damit der persönlichen Initiative des Papstes. Es legt Verfahrensweisen fest, neue Strafmaße sind nicht enthalten. Der Papst verzichtet darauf, eine Meldepflicht bei zivilen staatlichen Behörden zu verordnen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kritisierte dies: "Die schrecklichen Missbrauchstaten sind keine interne Angelegenheit der katholischen Kirche." Bei jedem Hinweis auf sexuellen Missbrauch müsse "unmittelbar Strafanzeige gestellt werden". Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, äußerte dagegen Verständnis: Die Leitlinien gälten für die Weltkirche; nicht überall gebe es rechtsstaatliche Standards. In den deutschen Bistümern kann nur von der Meldepflicht abgesehen werden, wenn ein Opfer dies ausdrücklich wünscht.

Bei der Präsentation des Schreibens sprach der Erzbischof von Malta, Charles Scicluna, von einem "epochalen" Dokument. Es versammle die Erkenntnisse des Treffens im Februar. "Die Verbrechen sexuellen Missbrauchs beleidigen unseren Herrn", schreibt der Papst im Vorwort. "Sie verursachen physische, psychische und spirituelle Schäden bei den Opfern und verletzen die Gemeinschaft der Gläubigen."

Gemeldet werden muss künftig, wenn es unter Gewalt, Drohung oder durch Amtsmissbrauch zu sexuellen Handlungen gekommen ist, auch mit Ordensschwestern und abhängigen Seminaristen; zudem bei sexuellen Handlungen mit einer minderjährigen oder schutzbedürftigen Person; schließlich bei der Herstellung, Darbietung, dem Besitz oder der Verbreitung von Kinderpornografie. Nach Eingang einer Anzeige muss der Vatikan innerhalb von 30 Tagen über den Stand der Ermittlungen informiert werden. Die katholische Kirche verpflichtet sich, den Opfern und ihren Familien "mit Würde und Respekt" zu begegnen. Dazu gehört, dass ihnen medizinische und psychologische Betreuung angeboten wird. Das Gesetz soll probehalber für drei Jahre gelten.

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Quelle:
SZ vom 10.05.2019
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