Süddeutsche Zeitung

Gesetzentwurf:Justizministerin: Kinderpornografie ist ein Verbrechen, kein Vergehen

Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie sollen als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden. Das will Bundesjustizministerin Lambrecht sicherstellen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, demzufolge die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornografie als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr behandelt werden.

Derzeit sind beide Taten lediglich als Vergehen eingestuft, für die Richter auch kürzere Freiheitsstrafen beziehungsweise bei Besitz auch Geldstrafen verhängen können. Auf gewerbs- oder bandenmäßige Verbreitung sollen mindestens zwei Jahre Gefängnis stehen, wie die Ministerin auf einer Pressekonferenz in Berlin erklärte

"Ich will, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen ist", erklärte Lambrecht. "Gleiches gilt für Kinderpornografie, mit der diese widerlichen Taten gefilmt und verbreitet werden. Wer mit der Grausamkeit gegen Kinder Geschäfte macht, soll künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können."

Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch: Bis zu 15 Jahre

Auch der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch soll steigen: Eine Freiheitsstrafe soll statt sechs Monaten bis zu zehn Jahren künftig zwischen einem und 15 Jahren liegen. Zudem soll die Tat künftig in jedem Fall als Verbrechen gelten - das ist sie laut Strafgesetzbuch erst dann, wenn es für sie eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gibt.

Auch das "Wording" im Strafgesetzbuch soll sich, wenn es nach Lambrecht geht, ändern: So soll statt von "sexuellem Missbrauch von Kindern" künftig von "sexualisierter Gewalt gegen Kinder" die Rede sein, "um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben", wie das Justizministerium schrieb. Der Begriff "sexualisierte Gewalt" ersetzt inzwischen häufig auch die Bezeichnung "sexuelle Gewalt", was allerdings nicht unumstritten ist. Denn es erweckt den Eindruck, als wäre die Gewalt gegen die Opfer das Ziel, und nicht das Mittel, um sexuelle Handlungen gewaltsam zu erzwingen.

Mehrere schwerwiegende Fälle von Kindesmissbrauch und -pornografie in Nordrhein-Westfalen sorgten zuletzt für Aufsehen. Die Polizei hat im Fall Münster mittlerweile 21 Verdächtige im Visier. Im Komplex Bergisch Gladbach wird wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie und wegen schweren Kindesmissbrauchs in internationalen kriminellen Netzwerken ermittelt.

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