Sexualstraftäter in Heinsberg:Familie klagt gegen Dauerüberwachung

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Karl D. gilt als gefährlich und wird rund um die Uhr observiert. Die Familie des Sexualstraftäters spricht von Schikane - und will gegen die ständige Überwachung vorgehen.

Die Familie eines im nordrhein-westfälischen Heinsberg lebenden Sexualtäters will dagegen klagen, dass dieser rund um die Uhr von der Polizei überwacht wird. Die Klage werde spätestens Anfang nächster Woche eingereicht, teilte Anwalt Wolfram Strauch in Aachen mit.

Polizei in Heinsberg: Die Verwandten des Sexualstraftäters Karl D. wehren sich gegen die Dauerüberwachung. (Foto: Foto: dpa)

"Die Voraussetzungen, die das Gesetz an eine langfristige Observation knüpft, liegen hier nicht vor", sagte Strauch. Der 58-Jährige Karl D. war nach seiner Haftentlassung bei seinem Bruder und dessen Familie untergekommen. Durch die ständige Überwachung fühlt sich die Familie schikaniert. Der Sexualtäter wird auch nach seiner Entlassung noch als gefährlich eingestuft.

Strauch begründete seine Klage beim Verwaltungsgericht mit Paragraph 16 des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes. Demnach sei eine längere Observation nur dann rechtens, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass eine Person Straftaten "von erheblicher Bedeutung" begehen wolle. Solche Tatsachen gebe es bei Karl D. nicht, sagte Strauch, der den Bruder des ehemaligen Häftlings vertritt.

Strauch hatte den Heinsberger Landrat Stephan Pusch zuvor aufgefordert, die pausenlose Observation einzustellen. Das habe der Landrat jedoch abgelehnt, sagte Strauch. Pusch war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Weiterhin gefährlich

Unterdessen hat der Bruder des Sexualtäters den Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags angerufen. Dabei gehe es auch um die ständige Observation, sagte ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung: "Wir wollen der Familie des Bruders helfen, Ruhe zu finden. (...) Wir wollen gucken, ob wir vermitteln können."

Karl D. war wegen der Vergewaltigung dreier Schülerinnen zu insgesamt knapp 20 Jahren Haft verurteilt worden. Bei seiner Haftentlassung hielten ihn die Gutachter für gefährlich. Als der Mann vor knapp einem Jahr zu seinem Bruder nach Heinsberg zog, warnte der Landrat Pusch die Bevölkerung. Für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sah der Bundesgerichtshof in Karlsruhe unlängst keine gesetzliche Grundlage.

Die Familie des Bruders fühlt sich von den Behörden schikaniert. Das Jugendamt habe versucht, den neunjährigen Sohn aus der Familie herauszunehmen, bestätigte Anwalt Strauch einen Bericht des Spiegel. Das Familiengericht Heinsberg lehnte es aber ab, der Familie das Kind wegzunehmen.

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