Sexualstrafrecht:Ja zu "Nein heißt Nein"

SPD- und CDU-Politikerinnen wollen ein schärferes Sexualstrafrecht. Selbst Maas scheint nun offen dafür zu sein. Doch es gibt auch Widerstand.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Das Sexualstrafrecht soll weiter verschärft werden als von Justizminister Heiko Maas (SPD) geplant. Das fordern führende Rechts- und Familienpolitikerinnen aus SPD und Union. "Die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention erfordert einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht", heißt es in einem Eckpunktepapier, das am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestags verteilt wurde. Gefordert wird darin, die Hürden für die Bestrafung von Vergewaltigern weiter zu senken. Der Grundsatz "Nein heißt Nein" müsse in den Gesetzentwurf des Justizministeriums aufgenommen werden, ebenso ein neuer Straftatbestand der "tätlichen sexuellen Belästigung" sowie des "sexuellen Missbrauchs aus Gruppen". Zu den Unterzeichnern gehören die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl, die parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Elke Ferner (SPD), und die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).

Es geht um die Frage, wann eine Verurteilung wegen Vergewaltigung möglich ist

"Der Grundsatz ,Nein heißt Nein' bedeutet, dass jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt wird", sagte die SPD-Rechtspolitikerin Högl der Süddeutschen Zeitung. Dies entspreche der Istanbul-Konvention des Europarats von 2011. Die vom Justizminister geplante Reform sieht aber nicht vor, dass schon verbale Ablehnung zur Verurteilung eines Vergewaltigers reicht. Nach den Plänen von Maas wird das Strafrecht insofern verschärft, als - anders als bisher - auch eine allgemeine Drohung oder Überrumpelung zur Verurteilung reichen kann. Dies sei aber ungenügend, meinen Abgeordnete aller Fraktionen und Verbände. Nach wie vor müsse das Opfer Gegenwehr nachweisen.

Als Vergewaltigung soll künftig auch gelten, wenn der Täter sich über den erklärten Willen des Opfers hinwegsetzt, fordern nun Rechts- und Familienpolitiker der Koalition. "Der entgegenstehende Wille ist erklärt, wenn das Opfer ihn ausdrücklich (zum Beispiel verbal) oder konkludent (zum Beispiel durch Weinen oder Abwehren der sexuellen Handlung) nach außen zum Ausdruck bringt", heißt es in ihrem Papier. Nicht ausreichend sei dagegen "ein lediglich innerer Vorbehalt des Opfers".

Justizminister Maas war zunächst skeptisch, "Nein heißt Nein" ins Gesetz aufzunehmen. Vor Gericht sei dies schwer nachweisbar, es drohten massenhafte Falschanzeigen. Maas hat das korrigiert, weil die Union seit der Kölner Silvesternacht kooperativer ist und die SPD-Frauen Druck machen. Die Bundesregierung hat nun ganz allgemein Offenheit für eine "Nichteinverständnislösung" erklärt. "Wie in der Debatte um die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe in den 90er Jahren zahlt sich beharrlicher Druck also aus", sagte die grüne Rechtspolitikerin Renate Künast. Ein Durchbruch aber ist das noch nicht. Dem Vernehmen nach gibt es in Innenministerium, Kanzleramt und Union weiter Widerstände.

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