Sexualisierte Gewalt:Kritik an Missbrauchsaufarbeitung in der EKD

Um Leistungen zu erhalten, sollen Betroffene ein "institutionelles Versagen" nachweisen. Für ihre Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt erntet die evangelische Kirche harsche Vorwürfe - kurz vor ihrer Synode.

Von Annette Zoch, München

Kurz vor der Synode haben Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche scharfe Kritik an der EKD geübt. "Die EKD wird sicherlich keine Zukunft haben, wenn sie dieses Thema nicht wahrhaftig, nachhaltig, transparent und betroffenenorientiert anpackt", sagt Detlef Zander. Und fügt - in Anspielung auf das Engagement der Kirche in der Seenotrettung - hinzu: "Mein dringender Appell ist: Beenden sie die opferfeindlichen Strukturen, sonst wird die Kirche am Ende selbst ein Rettungsschiff brauchen."

Eine von der Kirche vorgelegte Musterordnung, mit der unter anderem Anerkennungsleistungen einheitlich geregelt werden sollen, sei vom Betroffenenbeirat in seiner konstituierenden Sitzung gestoppt worden, berichtet Zander, der auch Mitglied im erst wenige Wochen alten Betroffenenbeirat ist. Die Musterordnung sei den Betroffenen bei ihrer ersten Sitzung bereits fertig vorgelegt worden - obwohl die EKD allseits betont, wie wichtig ihr Betroffenenbeteiligung sei.

"Wie sollen Betroffene das schaffen?"

Im offiziellen EKD-Bericht zur sexualisierten Gewalt, der am Montag auf der Synode behandelt werden soll, ist lediglich die Rede davon, dass die Musterordnungen nicht wie geplant in diesem, sondern im nächsten Jahr beschlossen werden sollen. Der Betroffenenbeirat konnte sich erst im September konstituieren - wegen der Corona-Pandemie, aber auch, weil sich in einem ersten Anlauf zu wenig Teilnehmer gefunden hatten.

Die nun vorgelegte Musterordnung für die Auszahlung von Anerkennungsleistungen stelle zu hohe Anforderungen an Betroffene, kritisiert Kerstin Claus, die selbst im Betroffenenbeirat des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung sitzt. "Betroffene sollen dann Leistungen erhalten, wenn sie plausibel machen und nachweisen können, dass auch ein institutionelles Versagen vorlag. Wie sollen Betroffene das schaffen?" Im vor kurzem neu geregelten Verfahren der katholischen Kirche müssen Betroffene keinen solchen Nachweis erbringen.

Beirat zur Synode nicht eingeladen

Claus kritisiert außerdem, dass Kommissionen etwa für die Auszahlung der Anerkennungszahlungen als unabhängig und nicht weisungsgebunden bezeichnet würden, obwohl diesen häufig Kirchenleute vorsäßen - in der Nordkirche zum Beispiel die Bischöfin selbst. Wenn die EKD von einer "unabhängigen Kommission" spreche, sei das ein reiner Marketingbegriff. Für eine wirklich unabhängige Aufarbeitung sei auch der Staat gefragt. "Kirchen müssen in eine Rechenschaftspflicht gezwungen werden", so Claus. Es sei "ein Skandal, dass wir nach zehn Jahren noch nicht weiter sind".

Von einem "guten Zwischenergebnis" spricht hingegen die in der EKD für die Missbrauchsaufarbeitung zuständige Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs. Mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung sei man in einem "sehr konstruktiven Gespräch" zur strukturellen Aufarbeitung. In Ergänzung zu den Kommissionen, die für die Anerkennungszahlungen zuständig seien, solle es auch Kommissionen geben, die sich um die strukturelle Aufarbeitung kümmern. Die katholische Kirche hatte eine solche Vereinbarung bereits im Juni unterzeichnet.

Die Betroffenen äußerten sich am Freitag in einer Pressekonferenz. Zur rein online stattfindenden Synode wurde der Betroffenenbeirat nicht eingeladen. Synoden-Präses Irmgard Schwaetzer hatte dies damit begründet, dass man "die legitimen Bedürfnisse der Betroffenen in einer digitalen Sitzung nicht befriedigen" könne. "Wir wurden ausgeladen, um uns zu schützen. Wir werden von der Kirche so liebevoll geschützt, dass man uns gar nicht erst gefragt hat", sagt Katharina Kracht, ebenfalls Betroffene von sexualisierter Gewalt. In der Kirche heiße es immer, man wolle "Betroffenen eine Stimme geben", sagt Kracht. "Das wundert mich, ich habe doch längst eine."

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