Kriminalität:Warum deutsche Ermittler oft nichts von Kinderpornografie erfahren

Schlag gegen Kinderpornografie-Plattform

Seltener Fahndungserfolg: Der Polizei gelang im vergangenen Jahr ein Schlag gegen die Kinderpornografie-Plattform Elysium - hier der Screenshot eines Chat-Protokolls auf der Seite. Doch bei vielen Verdachtsfällen kommen die Beamten nicht weiter.

(Foto: Arne Dedert/dpa)
  • In Limburg an der Lahn beginnt an diesem Donnerstag der Prozess gegen vier Männer, die am Betrieb der im vergangenen Jahr entdeckten Kinderporno-Plattform "Elysium" maßgeblich beteiligt gewesen sein sollen.
  • Deutsche Ermittler beklagen, dass sie, wenn sie gegen Verdächtige ermitteln, die Kinderpornografie weiterverbreiten, oft nicht an die IP-Adressen herankommen.
  • Die Internetprovider hierzulande speichern diese Daten, anders als in den USA, nur sehr kurz.
  • Womöglich erlebt die Vorratsdatenspeicherung aber bald ihr Comeback.

Von Ronen Steinke, Berlin

Wenn es die USA nicht gäbe mit ihren strengen Gesetzen, dann wüssten die Deutschen fast nichts von diesen Verbrechen. Sie würden nur selten von den vielen Bildern und Videos sexuell missbrauchter Kinder erfahren, die durch das deutschsprachige Internet geistern. Bilder, wie sie von diesem Donnerstag an das Landgericht in Limburg beschäftigen werden. Dort sind vier Familienväter angeklagt, die Kinderpornoplattform "Elysium" betrieben zu haben, eine der größten der Welt.

In Amerika gilt ein Generalverdacht: Alles, was Internetnutzer weltweit bei Facebook, Twitter oder Dropbox hochladen, wird automatisch mit Datenbanken bekannter Missbrauchsdarstellungen abgeglichen. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet. Der Scanner schlägt millionenfach Alarm und leitet das Material an befreundete Staaten wie Deutschland weiter. Allein 2017 hat das Bundeskriminalamt so 35 000 Hinweise auf deutsche Verdächtige bekommen. Jedes Mal steckt furchtbares Leid dahinter, teils geht es um prall gefüllte Foto-Ordner, mehrere Gigabyte dick.

Aber die deutschen Ermittler scheitern trotzdem oft, denn die meisten dieser Täter hinterlassen nur eine einzige digitale Spur: ihre sogenannte IP-Adresse. Das ist eine Zahlenfolge, die jedes Mal neu vergeben wird, wenn sich ein Nutzer ins Netz einloggt. Für den Chef des BKA, Holger Münch, ist das ein Ärgernis: Wenn seine Ermittler versuchten, die Person hinter einer IP-Adresse zu enttarnen, bekämen sie in 50 Prozent der Fälle eine enttäuschende Antwort von deutschen Internetanbietern: Leider sei eine Auskunft nicht möglich, der Fall liege schon ein paar Wochen zurück.

In Deutschland wird nicht lange gespeichert, das ist die Rechtslage. Obwohl sich Union und SPD schon 2015 darauf geeinigt haben, flächendeckend zehn Wochen lang speichern zu lassen, wer sich wann wo ins Netz einloggt und wer wann mit wem telefoniert, liegt das Gesetz auf Eis. Zunächst hatte der Europäische Gerichtshof im Dezember 2016 ein pauschales Daten-Horten im Fall der ausufernden Praktiken in Schweden und Großbritannien für unverhältnismäßig erklärt. Dann entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass das EU-Urteil auf Deutschland übertragbar sei. Für die Ermittler bedeutet das: Nach wenigen Tagen lässt sich eine digitale Spur nicht mehr verfolgen.

Womöglich erlebt die Vorratsdatenspeicherung aber bald ihr Comeback. Mitte Mai hat die Bundesregierung eine Stellungnahme nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht geschickt, mit dem Argument: Das Verbot der EU-Richter sei nicht auf Deutschland übertragbar. Noch in diesem Jahr, so heißt es, will sich Karlsruhe äußern. Dann könnte das Gericht die Speicherung wieder aktivieren. Bis dahin wirbt das BKA schon einmal kräftig dafür.

Natürlich könnten Ermittler mehr Täter fassen, wenn es die Vorratsdatenspeicherung gäbe. Wen überrascht das? Die entscheidende Frage aber - und der Grund, weshalb sich Skeptiker und Gerichte seit Jahren überhaupt in den Weg stellen - ist eine andere. Es ist die Frage, was für eine Einbuße an Freiheit andererseits damit einhergeht, wenn die Kommunikation der gesamten Bevölkerung vorsorglich protokolliert würde. Und wie man zwischen beidem sinnvoll abwägt.

Die Bedenken werden nicht weniger, je mehr Zeit vergeht, sie werden sogar stärker, je mehr sich das Leben ins Netz verlagert. Das BKA spricht von "Cyber-Tatorten". Aber diese liegen eben in einem Raum, die für viele Menschen zum wichtigsten Ort der Kommunikation geworden ist. Hier führen sie Beziehungen, äußern sich politisch. Hier liegt Intimes. Nicht nur, weil Leute es exhibitionistisch bei Facebook zur Schau stellen. Wer ihre Klicks ausforscht, der erfährt auch Dinge, die sie geheim halten wollen. Nur deshalb ist das für die Polizei ja so interessant.

Die Schwelle, von der an Ermittler auf die Daten zugreifen sollen, liegt zudem eher niedrig: Es muss zwar grundsätzlich um eine schwere Straftat gehen, so steht es im neuen Paragrafen 100g der Strafprozessordnung, der derzeit außer Kraft ist. Alternativ genügt aber eine Tat, die "mittels Telekommunikation begangen" wurde. Das kommt häufig vor, es kann ein kleiner Betrug sein oder bloß die Verabredung zu einem Diebstahl.

Die Vorzüge des monatelangen Speicherns hat der BKA-Chef jüngst in der Zeitschrift für Rechtspolitik vorgerechnet: In 33 Prozent der Ermittlungen im Netz wäre eine Speicherzeit von zwei bis fünf Monaten nötig, damit man die Täter zurückverfolgen könne. In 61 Prozent der Fälle wäre eine Speicherzeit von sechs Monaten nötig. Nur in sechs Prozent der Fälle genüge ein Monat. Dass man so lange brauche, liege nicht daran, dass die Polizei trödele, ergänzte Münch. Es seien eher die Internetanbieter, die sich lange bitten ließen, heißt es in Sicherheitskreisen. Microsoft zum Beispiel beantworte Anfragen nach der IP-Adresse nur einmal im Monat. Dann sei es oft zu spät. Microsoft bestreitet dies, teilweise würden Anfragen binnen 30 Minuten beantwortet, betont das Unternehmen.

Nicht jede IP-Adresse führt wirklich zu einem Täter

Vergangenes Jahr, sagt der BKA-Chef, seien 8400 Kinderporno-Fälle mit Tatort Deutschland wegen fehlender Daten nicht aufgeklärt worden. Die Zahl ist womöglich zu hoch gegriffen, denn nicht jede IP-Adresse führt wirklich zu einem Täter. Manche Billig-Mobilfunkanbieter geben die Codes an Tausende Nutzer gleichzeitig heraus, um Geld zu sparen. Dennoch, und dies ist die eine Seite der Debatte: Sicher würde es der Polizei in vielen Fällen helfen.

Eine Zäsur bedeutet die Vorratsdatenspeicherung wegen dem, was auf der anderen Seite der staatsbürgerlichen Rechnung steht: "Bisher hat unser Rechtsstaat nur Verdächtige überwacht", sagt etwa der Grünen-Politiker Konstantin von Notz, dessen Partei in Karlsruhe verhindern will, dass die Speicherung in Kraft tritt. "Neu ist jetzt, dass der Staat sensible Daten schon für den entfernten Fall sammeln will, dass man mal verdächtig werden könnte." Das betreffe alle 82 Millionen Einwohner.

Das ist die Grundsatzfrage, zu der sich Karlsruhe bald äußern soll: Wenn sich dieses Prinzip durchsetzt, was würde Behörden davon abhalten, als nächstes auch die Daten "smart" vernetzter Autos vorsorglich einzusammeln? Oder E-Mail-Inhalte? Man kann ja nie wissen. Ausgang offen.

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