Senat - Hamburg:Corona-Regeln gelockert: Prostitution wieder erlaubt

Bremen
Sexarbeiterinnen demonstrieren auf dem Hamburger Kiez gegen das Arbeitsverbot. Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa) - Nach monatelangem Corona-Shutdown wird Prostitution in Hamburg vom 15. September wieder erlaubt. Wie Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) am Dienstag sagte, haben sich die Hansestadt und die Nordländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen darauf verständigt, die Bordelle dann unter strengen Auflagen zu öffnen. Weitere Lockerungen gibt es in Hamburg bei Stadionveranstaltungen und traditionellen Festen wie dem Winterdom. Teurer wird es für Maskenverweigerer, die künftig mit einem Bußgeld von 80 Euro zur Kasse gebeten werden.

Um mögliche Infektionen auch im Rotlichtgewerbe nachverfolgen zu können, seien die Prostituierten verpflichtet, Kontaktlisten zu führen und nach Terminabsprache zu arbeiten. "Nicht zulässig sind weiterhin Prostitutionsveranstaltungen und Prostitution in Fahrzeugen", sagte Leonhard.

Ausschlaggebend für die Wiederzulassung sei gewesen, dass sie im Einklang mit den benachbarten Bundesländern erfolge, um Abwanderungen zu vermeiden. Außerdem sei die Entscheidung im Lichte von Gerichtsentscheidungen gefallen, so die Senatorin weiter.

Ende August hatte das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen die von der Landesregierung angeordnete Schließung von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen außer Vollzug gesetzt. In der vergangenen Woche gab es eine ähnliche Entscheidung in Sachsen-Anhalt und am Dienstag in Nordrhein-Westfalen. In Bremen stehe ebenfalls eine Entscheidung an, sagte Leonhard.

Auch in Hamburg hatten Sexarbeiterinnen und Bordellbetreiber aus der Herbertstraße einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Sie gehe davon aus, dass mit der Wiederzulassungsankündigung nun der Klagegrund entfallen sei, sagte Leonhard.

Künftig sind in Hamburg auch wieder Stadionveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen möglich. Voraussetzung sei, dass die Stadien über mehr als 10 000 Plätze verfügen, kein festes Dach haben und die Veranstaltung "von herausragender Bedeutung für Deutschland" sei, sagte die Senatorin.

Für den Hamburger SV und den FC St. Pauli bedeutet diese Entscheidung deshalb aber nicht, dass sie ihre Heimspiele in der 2. Fußball-Bundesliga künftig automatisch wieder vor mehr als 1000 Zuschauern austragen dürfen. "Dies ist keine regelhafte Genehmigung von Bundesliga-Veranstaltungen", sagte Leonhard.

Hoffnungen dürfen sich auch die Dom-Liebhaber machen. Nachdem Frühjahrs- und Sommerdom coronabedingt ausfallen mussten, wolle man den Winterdom vom 6. November bis 6. Dezember stattfinden lassen, sagte sie. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass sich die Corona-Pandemie nicht weiter verschärfe. "Das heißt, die Lage muss auch im November noch stabil sein."

Sollte der Dom stattfinden, werde die Besucherzahl auf 6000 begrenzt, um Abstände auf dem Gelände einhalten und Schlangen vor den Fahrgeschäften vermeiden zu können. Das Heiligengeistfeld solle dafür eingezäunt und Notausgänge mit Sicherheitspersonal ausgestattet werden, sagte Leonhard.

Schon ab Donnerstag sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht in Hamburg mit 80 Euro Bußgeld geahndet werden. Bislang müssen Maskenverweigerer nur in Bussen und Bahnen mit einer Vertragsstrafe von 40 Euro rechnen. Das neue Bußgeld soll nun in allen öffentlichen Bereichen erhoben werden, also auch im Einzelhandel.

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