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Senat - Berlin:Solarpflicht für Dächer verteuert Wohnhäuser

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Berlin (dpa/bb) - Neubauten für Wohnen und Gewerbe in Berlin sollen künftig verpflichtend eine Solaranlage auf dem Dach haben. Ein entsprechendes Gesetz, dass zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, brachte der rot-rot-grüne Senat am Dienstag auf den Weg. Eine Solarpflicht soll demnach auch für Bestandsbauten gelten, bei denen das Dach grundlegend saniert wird.

Nach Angaben von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) sind Ausnahmen vorgesehen. Das betrifft etwa Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche, Härtefälle oder Häuser, deren Dach ungeeignet für eine Solaranlage ist. Bei den Gebäuden, die unter die Solarpflicht fallen, müssen die Anlagen zur Gewinnung von Strom oder Wärme aus Sonnenlicht den Plänen zufolge mindestens 30 Prozent des Daches umfassen.

"Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Berlin spielt die Solarenergie eine Schlüsselrolle", unterstrich Pop. Ziel sei deshalb eine Beschleunigung des Solarausbaus. "Wir können nicht länger hinnehmen, dass auf Neubauten keine Solaranlage mitgeplant und installiert wird. Das sind verschenkte Flächen, die wir dringend für die Energiewende benötigen."

Das neue Gesetz ist Teil des bereits im März verabschiedeten "Masterplans Solarcity". Dieser zielt darauf ab, bis spätestens 2050 ein Viertel des Berliner Strombedarfs durch Solaranlagen zu decken. Dazu wurde bereits vor geraumer Zeit beschlossen, kommunale Gebäude wie Bürohäuser oder Schulen entsprechend aufzurüsten. Nun sollen private Eigentümer in die Pflicht genommen werden.

Kritik kam von den Unternehmensverbänden Berlin-Brandenburg (UVB). Eine Solarpflicht gehe in die falsche Richtung, erklärte Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck. "Wir brauchen Freiwilligkeit und Anreize statt Zwang." Folge eines Zwangs seien zusätzliche Kosten für Eigentümer und neue Erschwernisse beim Wohnungsbau. Ähnlich äußerte sich die FDP. Gesetzliche Verpflichtungen, die allein auf die Installation von Solaranlagen zielen, seien nicht sachgerecht.

"Durch die Einführung des Gesetzes lassen sich innerhalb von fünf Jahren rund 37 000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) einsparen und darüber hinaus die regionale Wertschöpfung ankurbeln", hielt Pop dagegen. Nach ihrer Einschätzung liegt der Preis, den Eigentümer dafür bezahlen müssen, im "kleinen und tolerierbaren Bereich".

Eine Solaranlage für ein Einfamilienhaus kostet demnach 7800 Euro und macht damit im Durchschnitt rund drei Prozent der Gesamtkosten aus. Eine Anlage für ein Mehrfamilienhaus schlägt Pop zufolge mit 20 000 Euro zu Buche, was die Baukosten um ein Prozent verteuere.

Mit der Solarpflicht für Dächer steht Berlin in Deutschland nicht allein da. Auch andere Bundesländer wie Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg oder Bremen verfolgen derartige Pläne in unterschiedlicher Ausprägung.

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