Senat - Berlin:Haltung unklar: Berliner Senat zu Enteignungs-Volksentscheid

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Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat positioniert sich nicht klar für oder gegen den Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne am 26. September. Grund ist ein seit langem bestehender Dissens der Koalitionspartner SPD, Linke und Grüne in dieser Frage, der auch bei der Sitzung am Dienstag nicht zu überwinden war.

Und so unterstützt der Senat in der von ihm beschlossenen offiziellen Stellungnahme zwar grundsätzlich das Anliegen der Initiatoren, den Anteil gemeinwohlorientierter Eigentümer am Wohnungsbestand zu erhöhen. Aktuell erfolge das durch Ankäufe und Neubau von Wohnungen durch städtische Gesellschaften sowie die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und von Genossenschaften.

Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass zur Umsetzung der Ziele des Volksentscheids rund 226 000 Wohnungen aus Privat- in öffentliches Eigentum zu überführen wären. "Dies kann nur durch ein politisch und juristisch umstrittenes Vergesellschaftungsgesetz erreicht werden, hätte weitreichende Bedeutung und wäre juristisches Neuland."

Das Volksbegehren habe keinen konkreten Gesetzentwurf zum Gegenstand, heißt es in der Stellungnahme, die in die Wahlunterlagen einfließt, weiter. "Es ist daher im Erfolgsfalle für den Senat rechtlich unverbindlich, und die Entscheidung über den Erlass eines Vergesellschaftungsgesetzes obläge dem Abgeordnetenhaus."

Auf Betreiben eines Mieterbündnisses können die Berlinerinnen und Berliner am Tag der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl auch darüber abstimmen, ob Immobilienkonzerne mit mehr als 3000 Wohnungen gegen eine Entschädigung enteignet werden sollen. Die Initiatoren glauben, mit Hilfe einer Vergesellschaftung der fraglichen Wohnungen den Mietenanstieg in Berlin stoppen zu können.

Sie berufen sich auf zwei Artikel im Grundgesetz, die die Vergesellschaftung von Eigentum unter bestimmten Umständen erlauben, und hatten für ihr Anliegen knapp 350 000 Unterschriften gesammelt. Während die Linke das Vorhaben offensiv unterstützt und sich auch Grüne Enteignungen vorstellen können, ist die SPD mit Regierungschef Michael Müller strikt dagegen.

Die Entschädigungskosten werden in der Stellungnahme des Senats wie schon im September 2020 auf 29 bis 39 Milliarden Euro beziffert. Bei einer Kreditfinanzierung müssten aus dem Landeshaushalt etwa 6 bis 9 Milliarden Euro Zuschüsse fließen, hieß es. Hinzu kämen voraussichtlich Grunderwerbsteuer und andere einmalige Kosten. Die genauen Auswirkungen auf den Landeshaushalt hingen auch von der Frage ab, ob eine Entschädigung zum Verkehrswert oder darunter erfolge und wie sich die Zinsen bis dahin entwickelten.

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" rechnet mit deutliche geringeren Kosten als der Senat und geht nach früheren Angaben von etwa zehn Milliarden Euro aus. Ihr Modell sieht vor, die Immobilienunternehmen mit Schuldverschreibungen zu entschädigen, die dann über 40 Jahre aus den Mieteinnahmen beglichen werden.

Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) sagte nach der Sitzung, im Senat seien sich alle bewusst, dass das Anliegen des Volksentscheides mit rechtlichen und finanziellen Risiken einhergehe. Niemand könne momentan sagen, wie ein Vergesellschaftungsgesetz konkret aussehen würde. In der Stellungnahme spiegelten sich "unterschiedliche Erwartungshaltungen" wider.

CDU-Landeschef Kai Wegner nannte die Senats-Stellungnahme "ein Dokument politischer Ohnmacht". "Der Senat ist nicht mehr handlungsfähig und duckt sich weg", erklärte er. "Meine Haltung ist klar: Enteignungen sind und bleiben ein Irrweg."

© dpa-infocom, dpa:210720-99-450468/3

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