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Senat - Berlin:Giffey hofft auf Zeitplan des Gerichts zu Wahl-Verfahren

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Berlin (dpa/bb) - Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey hofft, dass der Verfassungsgerichtshof an diesem Mittwoch bei seiner mündlichen Verhandlung zu den Wahlpannen 2021 auch Angaben zum weiteren Verfahren macht. "Ich würde es gut finden für die Planbarkeit, wenn es einen zeitlichen Ablauf gäbe", sagte die SPD-Politikerin am Dienstag nach einer Sitzung des Berliner Senats. Ob das Gericht das tue, sei ebenso offen wie die Entscheidung über eine etwaige, wie auch immer geartete Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus. "Die Entscheidung liegt nicht in unseren Händen."

Giffey versicherte, dass der Senat seinerseits alles tun werde, damit das Gericht alle notwendigen Informationen und Stellungnahmen bekomme. Auf der anderen Seite sei es wichtig, für künftige Wahlen besser aufgestellt zu sein. Ein Schritt dabei sei die Berufung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler zum 1. Oktober.

Nach 35 Einsprüchen gegen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten vor einem Jahr überprüft der Verfassungsgerichtshof deren Gültigkeit. Die mündliche Verhandlung findet am Mittwoch statt und ist ein wichtiger Schritt bei der politischen und juristischen Aufarbeitung der Pannen, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten. Es wird erwartet, dass Berlins oberstes Gericht eine vorläufige Einschätzung dazu abgibt, ob die Wahl ganz oder teilweise wiederholt werden muss oder nicht. Eine Entscheidung wird nicht am selben Tag erwartet, ist aber theoretisch möglich. Nach der Verhandlung hat das Gericht dazu drei Monate Zeit.

Am 26. September 2021 wurden in Berlin neben dem Abgeordnetenhaus auch der Bundestag und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Dazu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Dabei waren erhebliche Probleme aufgetreten: Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Außerdem hatten etliche der 2257 Wahllokale teils noch weit nach 18.00 Uhr geöffnet.

Auch im Hinblick auf die Bundestagswahl steht die Möglichkeit einer ganzen oder teilweisen Wiederholung in Berlin im Raum. Darüber befindet der Bundestag selbst und wahrscheinlich danach das Bundesverfassungsgericht.

© dpa-infocom, dpa:220927-99-917116/4

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