Senat - Berlin:Clubs öffnen wieder - und für Ungeimpfte gibt es Lockerungen

Berlin
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey. Foto: Fabian Sommer/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - In Berlin wird für Ungeimpfte wieder vieles einfacher. Nicht nur in Restaurants, Kneipen und Hotels bekommen sie wieder Zutritt, auch bei Sport und Freizeit geht für sie bald wieder einiges mehr. Das hat der Senat bei seiner Sitzung am Dienstag beschlossen, wie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) anschließend mitteilte. Die Corona-Maßnahmen werden voraussichtlich von Freitag an entsprechend gelockert, die Infektionsschutzverordnung wird dafür geändert. Und auch darüber hinaus gibt es eine Reihe von Entscheidungen, die Berlinerinnen und Berlinern vieles wieder einfacher machen.

Gastronomie und Hotellerie: Dort gilt künftig die 3G-Regel. Danach dürfen dort neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen negativen Test wieder Gäste sein.

Das gilt nach dem Senatsbeschluss auch für zahlreiche andere Bereiche, etwa die körpernahen Dienstleistungen, zu denen Friseursalons, Kosmetikstudios und Massagepraxen gehören.

Auch in Fitnessstudios Tanzstudios oder beim Training in Sporthallen ist 3G angesagt, genau wie in Hallenbädern, Saunen und Thermen.

Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Musikschulen, Fahrschulen oder Flugschulen müssen sich ebenfalls nur noch an 3G halten.

Bei Veranstaltungen mit 11 bis 2000 Personen in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel und zusätzlich FFP2-Maskenpflicht - genau wie für Veranstaltungen im Freien mit 1001 bis 2000 Menschen.

Für Großveranstaltungen hat der Senat beschlossen, wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zuzulassen: In geschlossenen Räumen dürfen grundsätzlich maximal 60 Prozent der Plätze beziehungsweise der Kapazität ausgenutzt werden. Dabei gilt keine Obergrenze bei der Personenzahl.

Bei Großveranstaltungen im Freien sind höchstens 75 Prozent der Plätze zu besetzen, maximal sind 25 000 Personen zugelassen, zum Beispiel in Fußballstadien. Dabei gilt die 2G-plus-Regel: Geimpfte und Genesene müssen außerdem ein negatives Testergebnis vorlegen - ausgenommen sind Geboosterte. Außerdem ist das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.

Clubs und Diskotheken, im Behördendeutsch "Tanzlustbarkeiten", dürfen am Freitag wieder öffnen. Auch hier gilt 2G plus: Genesene und Geimpfte müssen sich zusätzlich testen lassen, wenn sie auf die Tanzfläche wollen. Und das gilt in diesem Fall auch für Geboosterte, wie die Regierende Bürgermeisterin betonte und das damit begründete, dass in den Clubs Maskenpflicht nicht realistisch sei.

Kontaktbeschränkungen werden in Berlin ebenfalls gelockert: Von Freitag an sind private Treffen von Geimpften und Genesenen wieder ohne Beschränkung der Personenzahl möglich. Nimmt daran aber jemand teil, der nicht geimpft oder genesen ist, gilt wie bisher eine Beschränkung auf einen Haushalt und bis zu zwei Personen aus einem weiteren.

Der Senat hat mit seinen Beschlüssen von Dienstag weitgehend die Vereinbarungen von Bund und Ländern umgesetzt, die sich bereits Mitte Februar auf einen Drei-Stufen-Plan geeinigt haben, der schrittweise Lockerungen vorsieht. Alle Regeln gelten bis zum 19. März. Danach sollen die Corona-Maßnahmen bis auf wenige Ausnahmen wegfallen.

© dpa-infocom, dpa:220301-99-337854/3

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