Senat - Berlin:Spranger hält Volksentscheid parallel zur Wahl für unmöglich

Senat - Berlin: Iris Spranger, Berliner Senatorin für Inneres, Sport und Digitalisierung. Foto: Fabian Sommer/dpa/Archivbild
Iris Spranger, Berliner Senatorin für Inneres, Sport und Digitalisierung. Foto: Fabian Sommer/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Die Berliner Innenverwaltung hält eine Zusammenlegung der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus und des Volksentscheids über mehr Klimaschutz nicht für möglich. Das erläuterte Innensenatorin Iris Spranger am Dienstag nach der Senatssitzung. Die SPD-Politikerin begründete das unter anderem mit rechtlichen Vorgaben, die einzuhalten seien und mit organisatorischen Problemen. Damit wird ein gemeinsamer Termin im Februar immer unwahrscheinlicher. Noch hat der Senat darüber aber nicht entschieden.

Den Termin festlegen kann er nach Angaben der Innenverwaltung ohnehin erst nach der Veröffentlichung des Gesamtergebnisses der Unterschriftensammlung für den Volksentscheid im "Amtsblatt", die frühestens für den 2. Dezember erwartet wird. Die Landeswahlleitung hat erst am Dienstag mitgeteilt, dass die nötige Zahl an gültigen Unterschriften für den Volksentscheid tatsächlich zusammengekommen ist.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) kündigte an, der Senat werde den Termin bei seiner nächsten Sitzung am 6. Dezember festlegen und dann auch eine inhaltliche Stellungnahme dazu abgeben. Die Bürgerinitiative "Klimaneustart" will erreichen, dass Berlin bereits bis 2030 und nicht wie bislang vorgesehen bis 2045 klimaneutral wird. Dafür soll das Energiewendegesetz des Landes geändert werden.

Die Initiative hat sich mehrfach sehr deutlich für einen Volksentscheid parallel zu den Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten am 12. Februar ausgesprochen. Für einen gemeinsamen Termin hatte es auch Unterstützung aus den Reihen der Berliner Linken und der Grünen gegeben - und noch am Dienstagvormittag eine Demonstration vor dem Roten Rathaus.

Laut Sprangers Angaben wäre ein möglicher eigener Termin für die Abstimmung für mehr Klimaschutz Anfang April - etwa am ersten oder zweiten Sonntag des Monats. Letzteres wäre dann Ostern. Eine zweite Option wäre ein Volksentscheid bis Anfang August in dem Fall, dass in dem Zeitraum die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl ansteht, mit der die Abstimmung dann zusammengelegt werden könnte. Der Wahltermin ist noch nicht bekannt - es steht noch nicht fest, ob vor dem Bundesverfassungsgericht über die geplante teilweise Wahlwiederholung verhandelt wird. Dann wäre nicht mit einer Wahl vor August zu rechnen.

Aus Sicht von Innensenatorin Spranger ist eine Abstimmung am 12. Februar jedenfalls nicht zu schaffen. In dem Fall müssten die Unterlagen an die Abstimmungsberechtigten ab dem 42. Tag vor der Wahl, also ab 2. Januar verschickt werden. Bis dahin müssten auch die Informationsbroschüren mit den Argumenten der Volksentscheids-Initiatoren sowie der Stellungnahme des Senats und des Abgeordnetenhauses vorliegen, argumentierte sie.

Dafür ist es nach Einschätzung der Innenverwaltung notwendig, dass die druckfertigen Unterlagen spätestens Ende November fertig sind, was aber als nicht machbar eingestuft wird. Dagegen spricht aus Sprangers Sicht schon, dass das Abgeordnetenhaus sich wie verfassungsrechtlich vorgesehen mit dem Volksentscheid zuvor beschäftigen muss. Giffey wies darauf hin, dass es nur noch 75 Tage bis zum Wahltermin seien - und dazwischen schließlich auch noch Feiertage wie Weihnachten und Neujahr liegen.

Spranger sieht außerdem Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Stimmzettel für den Volksentscheid. Nach Auskunft der Druckerei sei die Lieferung erst ab Mitte Januar möglich - das Versenden der Abstimmungsunterlagen Anfang Januar sei damit ausgeschlossen. Landeswahlleiter Stephan Bröchler, der im Senat angehört worden war, bestätigte das und warnte davor, das Problem zu unterschätzen. Immerhin müssten die Unterlagen an 2,8 Millionen Abstimmungsberechtigte verschickt werden. Bröchler sieht wie Spranger einen Volksentscheid parallel zur Wahl insgesamt ausgesprochen kritisch.

Der Berliner Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux kritisierte Sprangers Argumentation. "Wir haben ein Berliner Abstimmungsgesetz. Das sieht ausdrücklich vor, dass Volksentscheide und Wahlen zusammengelegt werden, wenn sie in einem bestimmten Zeitraum stattfinden", sagte er am Dienstag dem RBB-Inforadio. "Und der Fall liegt hier vor." Sein Eindruck sei, die SPD-geführte Innenverwaltung sitze das aus. "Die hat sich nicht vorbereitet. Sie hätte ja jetzt schon Papier bestellen können. Sie hätte auch schon Druckaufträge auslösen können." Eine strikte Trennung der beiden Termine sei auch mit höheren Kosten und einem höheren Aufwand verbunden, warnte Lux.

Für den Fall, dass der Senat sich tatsächlich für zwei Termine entscheiden sollte, wollen die Initiatoren des Volksentscheids rechtliche Schritte prüfen. Damit beschäftige sich derzeit eine Gruppe von Anwältinnen und Anwälten, sagte Jessamine Davis, Sprecherin der Initiative am Dienstag. Giffey sagte, noch werde geprüft, ob es Möglichkeiten gebe, die von der Innenverwaltung beschriebenen Probleme zu lösen und eine Abstimmung am 12. Februar hinzubekommen.

© dpa-infocom, dpa:221128-99-697852/8

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