Würde, Freiheit, Respekt - in der Debatte um das neue Selbstbestimmungsgesetz fehlt es nicht an wohlklingenden Begriffen. Aber wo endet eigentlich die Selbstbestimmung und wo beginnt Diskriminierung? Und wer bestimmt, ob eine transgeschlechtliche Frau geschützte Frauenräume betreten darf? Die Bundesregierung hat Monate gebraucht, das zu definieren. Jetzt meldet sich Ferda Ataman zu Wort, die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes: "Eine Person ausschließlich wegen ihres Aussehens abzuweisen, ist und bleibt unzulässig", sagte sie der Süddeutschen Zeitung.
Gleichbehandlung:Transfrauen in der Frauensauna?
Lesezeit: 3 min
Demoschild auf der Berliner Pride Parade 2020. Die Regenbogenfarben und der fünffarbige Pfeil stehen für Inklusion und Fortschritt.
(Foto: Müller-Stauffenberg/Imago)Das neue Selbstbestimmungsgesetz kommt. Doch die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes warnt schon vor neuer Benachteiligung: Personen dürften nicht nur wegen ihres Aussehens abgewiesen werden.
Von Constanze von Bullion, Berlin
SZ-Plus-Abonnenten lesen auch:
Liebe und Partnerschaft
»Die meisten Paare reden nur fünf bis zehn Minuten pro Tag richtig«
Tantra
"Es geht darum, die Schranke des Tabus zu durchbrechen"
Geldanlage
Das sind die besten Dividenden-Aktien im Dax
Gesundheit
»Das Herpesvirus CMV ist die häufigste infektiöse Ursache für Fehlbildungen bei Kindern«
#Metoo
"Ich fühle mich seitdem so klein"