Vorstoß von drei JustizministerinnenDas Selbstbestimmungsgesetz soll verschärft werden

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Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich, 55, vor Gericht in Pilsen (Plzeň), sie sitzt derzeit in Tschechien in Haft und soll ausgeliefert werden.
Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich, 55, vor Gericht in Pilsen (Plzeň), sie sitzt derzeit in Tschechien in Haft und soll ausgeliefert werden. Eva Korinkova/REUTERS

Eine Erklärung genügt, um den Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Auch Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat davon Gebrauch gemacht. Drei Bundesländer wollen jetzt gegen „offenkundigen Missbrauch“ vorgehen.

Von Robert Roßmann, Berlin

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Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich sorgt schon seit mehr als einem Jahr für Schlagzeilen. Liebich ist – noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Später hat Liebich den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen auf Marla-Svenja anpassen lassen. Zum Haftantritt wurde Liebich in ein Frauengefängnis geladen, erschien dort jedoch nicht. Seit einer Festnahme an der tschechisch-deutschen Grenze sitzt Liebich in tschechischer Haft. Das Regionalgericht (Krajský soud) Pilsen hat am Montag die Auslieferung angeordnet, Liebich kann dagegen aber noch Beschwerde einreichen.

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