Ein Jahr SelbstbestimmungsgesetzAnerkannt, auch im Auge des Staates

Lesezeit: 4 Min.

(Foto: Illustration: Felix Hunger)

Seit vergangenem November kann jeder seinen Geschlechtseintrag beim Standesamt einfach ändern. Wie oft wird das Selbstbestimmungsgesetz seither in Anspruch genommen? Was hat sich für Betroffene verändert?

Von Berit Kruse und Anahí Martina Sánchez

Für Tara Andromeda Kurz ist der 7. November 2024 eine Art zweiter Geburtstag. An diesem Datum, sechs Tage nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG), hat sie beim Standesamt in Fürstenfeldbruck ihren selbstgewählten Namen eintragen lassen. „Seitdem bin ich auch im Auge des Staates endlich die Person, die ich tatsächlich bin“, sagt die 26-Jährige.

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