Süddeutsche Zeitung

Migrationspolitik:Seenotrettungsverein Sea Eye verklagt Italiens Behörden

Der Regensburger Verein Sea Eye hat am Mittwoch gegen die Festsetzung seines Schiffes "Alan Kurdi" in Italien Klage eingereicht. Es ist ein bisher einzigartiger Schritt.

Von Andrea Bachstein

Zwölf Tage mussten sie auf See ausharren, fast 150 Menschen auf einem knapp 39 Meter langen Schiff. Die Alan Kurdi hatte sie Anfang April bei Einsätzen vor der libyschen Küste aus Seenot geborgen, Migranten und Flüchtlinge, die hofften nach Europa zu gelangen. Die italienische Küstenwache brachte zwar Lebensmittel, aber wie prekär die Lage wurde auf dem für 20 Personen zugelassenen Schiff, lässt sich leicht vorstellen. Doch die Alan Kurdi der Regensburger Organisation Sea-Eye konnte nirgendwo landen, wegen der Covid-19-Pandemie waren Italiens Häfen zu. Auch Malta winkte ab. Hatte 2018/19 Italiens damaliger Innenminister, Lega-Chef Matteo Salvini, Schiffe voller Geretteter aus politischen Gründen nicht in die Häfen gelassen, gab es nun das Virus als Grund.

Erst nach fast zwei Wochen wurden die Geretteten auf die Fähre Rubattino verlegt, die Besatzung der Alan Kurdi absolvierte zwei Wochen Corona-Quarantäne an Bord. Dann kontrollierte Palermos Hafenbehörde das Schiff. Am 5. Mai kam der Bescheid, dass die Alan Kurdi festgesetzt ist. Es lägen technische Mängel und rechtliche Verstöße vor. Das ging so weit, dass infrage gestellt wurde, ob das in Deutschland als Frachter zertifizierte Schiff Rettungseinsätze fahren darf.

Gegen die Festsetzung und deren Begründung hat der Seenotrettungsverein Sea-Eye in einem bisher einzigartigen Schritt am Mittwoch Klage eingereicht vor dem Verwaltungsgericht der Region Sizilien - gegen Palermos Hafenbehörde und das italienische Infrastruktur- und Transportministerium, dem die Küstenwache operativ untersteht; diese ist wiederum Teil der Hafenbehörde. Der Verein Sea-Eye und seine Anwälte sind überzeugt, dass die unter deutscher Flagge laufende Alan Kurdi zu Unrecht festgesetzt wurde. Die Maßnahmen der Behörden zielen nach Ansicht der Organisation darauf ab, die NGO davon abzuhalten, zur Überwachung auf dem zentralen Mittelmeer zu kreuzen - und Schiffbrüchige zu retten.

Sea-Eye-Schiffe haben 14000 Menschen geborgen

Gorden Isler, Vorstandschef von Sea-Eye, sagte am Mittwoch, sie hätten sich zu der als Eilantrag eingebrachten Klage entschlossen, weil Italien eine Rechtsunsicherheit herbeigeführt habe, die den ganzen Zweck des Vereins unmöglich machen könnte, und letztlich die Arbeit aller NGOs im Mittelmeer. Er vermutet dahinter eine politische Strategie Italiens.

Sea-Eye-Schiffe haben in vier Jahren im zentralen Mittelmeer ungefähr 14 000 Menschen aus Seenot geborgen. Gerade machen sich wieder jeden Tag Migranten und Flüchtlinge in Richtung der Küsten Italiens auf, von Libyen in miserablen Schlauchbooten der Schlepper, von Tunesien in mehr oder weniger seetüchtigen Booten. Italiens Küstenwache kommt zur Hilfe wo sie kann, Libyens sogenannte Küstenwache vielleicht, Handelsschiffe tun es manchmal. Die Such- und Rettungsschiffe der privaten Organisationen (NGOs) fehlen derzeit. Die meisten ihrer Schiffe sind beschlagnahmt oder von Beschlagnahme bedroht. Am Dienstag traf es auch die Ocean Viking von SOS Mediterranée im sizilianischen Porto Empedocle. 295 Menschen sind der UN-Agentur für Migration (IOM) zufolge dieses Jahr auf dem Zentralmittelmeer umgekommen.

Zu den Begründungen für das Festsetzen der Alan Kurdi am 5. Mai gehören technische Mängel, welche die Sicherheit der Schifffahrt und der Menschen an Bord gefährdeten. Aber auch, dass für so viele Leute die Abwasseranlage unzureichend sei, ebenso der Lagerraum für Müll; Verstöße gegen die Arbeitszeiten auf See wurden angeführt. Aber vor allem wurde eben die ganze Zertifizierung des Schiffes als Frachter infrage gestellt, die ihm Seetauglichkeit bescheinigt.

Der Alan-Kurdi-Kommandant erhob sogleich Einspruch gegen das Festsetzen seines Schiffs. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte, die deutsche Flaggenstaatsverwaltung habe die zum Betrieb nötigen Zeugnisse ausgestellt, alle Voraussetzungen hätten vorgelegen. Vergebens. Sea-Eye versucht nun mit ihren Anwälten in der Klageschrift Punkt für Punkt zu widerlegen, was die Hafenbehörde anführt. Es geht um internationales Seerecht, europäische Konventionen, Vereinbarungen, die technische Kontrolle, Seetüchtigkeit von Schiffen oder Umweltauflagen regeln. Dass das Müllmanagement vorschriftsmäßig ist und die Alan Kurdi ein ordnungsgemäßes Sicherheitszertifikat besitzt, bestätigte dem Verein die zuständige Dienststelle Schiffssicherheit in Hamburg am 18. Mai.

Hauptargument der Klageschrift gegen die Vorwürfe zu Abwasser, Müll und Arbeitszeiten aber ist: Es handelte sich um Seenotrettungsaktionen, also Ausnahmebedingungen, in denen die beanstandete sanitäre und hygienische Lage entstand. Und internationales Recht verpflichtet Schiffsführer, Menschenleben zu retten. Diese Pflicht stehe weit über solchen wie der Einhaltung von Umweltauflagen. Gorden Isler sagt, sonst hieße das ja im Umkehrschluss, dass man Menschen ertrinken lassen solle, um den Schutz des Meeres nicht zu gefährden. Und dass die Gefahrenlage überhaupt gewachsen sei, habe ja daran gelegen, dass die Behörden die Alan Kurdi nicht landen ließen. Und das Schiff sei sicher, überhaupt, "während der Rettung durch NGOs wurde noch nie eine gerettete Person auf einem NGO-Schiff verletzt oder getötet".

Die technischen Mängel bedeuteten laut Klageschrift kein Sicherheitsrisiko. Zudem habe man sie fast alle in den Tagen nach der Inspektion behoben. Dies habe eine Firma bestätigt, die staatlich anerkannt Zertifizierungen prüft und die Alan Kurdi von 18. bis 22. Mai kontrollierte. Die Festsetzung blieb. Immerhin durfte die Alan Kurdi inzwischen nach Spanien zu Werftarbeiten fahren. Solange aber ihre Festsetzung in Kraft ist, kann sie nicht im Zentralmittelmeer operieren, weil sie wieder beschlagnahmt werden kann.

Das Problem mit der Zertifizierung

Wohl der spannendste Punkt in der Klage von Sea-Eye ist aber die Frage der Zertifizierung, also der Zulassung des Schiffes als Frachter, die die italienischen Behörden infrage stellen. Ein Argument von Sea-Eye ist, dass Hafenbehörden eines Landes, das nicht Flaggenstaat des Schiffs ist, das gar nicht dürfen, weil es gegen die europäische Richtlinie zur "Hafenstaatkontrolle" verstoße, gegen die Solas-Konvention über Schiffssicherheit. Länder, die den Abkommen angehören, erkennen gegenseitig ihre Schiffszertifizierungen an. Ändern darf sie nur der jeweilige Flaggenstaat. Gorden Isler sagte, man erwarte, dass das Gericht hier auf Deutschland als verantwortlichen Flaggenstaat verweisen werde. Das Problem sei allerdings, dass es in Deutschland die Klasse Rettungsschiff gar nicht gebe, wie sie sich die Italiener vorstellen, es könne ein Rechtsvakuum entstehen.

Das Unbehagen in Italien daran, dass Schiffe, die als Handelsschiffe zugelassen sind, systematisch zur Suche und Rettung eingesetzt werden, zeigte sich im Januar. Damals forderte die Küstenwache alle Flaggenländer solcher NGO-Schiffe auf, dafür zu sorgen, dass diese wirklich für ihren Zweck geeignet und zertifiziert sind. Italiens Auffassung ist, dass bei NGO-Schiffen Notfall-Lagen wegen ihrer Regelmäßigkeit der Normalfall sind.

Dazu hat sich nun der Oberkommandeur der Küstenwache, Admiral Luigi Giardino, in der Agentur Ansa geäußert. Weil es systematische Operationen der NGO-Schiffe seien, handle es sich nicht um unvorhersehbare Ausnahmen, sagte Giardino. Systematisch hätten sie daher auch mehr Menschen an Bord, als ihre Zulassung erlaube. Man habe bei NGO-Schiffen bis zu 31 Vorschriftswidrigkeiten gefunden, so der Admiral, von Decktoiletten, die direkt ins Wasser flossen, über Crews, die nicht gewusst hätten, wie man Feuer bekämpft bis zu Rettungsmaterial ohne Zertifikat.

Die Schiffe seien ihrem Zweck nicht angemessen, sagte Giardino, und die Solas-Konvention, "Säule der internationalen Regeln für die Sicherheit der Seefahrt", besage, dass die Flaggenstaaten die Schiffe für deren Einsatzzweck zertifizieren. Wenn NGOs Maßnahmen gegen sie für unfair hielten, sollten sie rechtliche Schritte ergreifen. Sea-Eye tut das nun. Ihr Vorsitzender Isler sagt, "ich habe Vertrauen in die italienische Justiz".

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SZ vom 06.08.2020/kit
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