Pressefreiheit:Seehofer will doch keine Anzeige gegen "taz"-Journalistin erstatten

Erfurt - Innenministerkonferenz 19.06.2020 , Erfurt, ComCenter Br¸hl, 212.Sitzung der Innenministerkonferenz, Pressekonf

Bundesinnenminister Horst Seehofer

(Foto: Karina Hessland/imago; Bearbeitung SZ)

Der Innenminister rückt von seiner Ankündigung ab, gegen die Verfasserin eines polizeikritischen Artikels juristisch vorzugehen. Er will die Chefredaktion der Zeitung zu einem Gespräch einladen.

Von Nico Fried, Berlin

Knapp vier Tage hat es gedauert, dann hat es sich Horst Seehofer anders überlegt. Entgegen seiner Ankündigung am Sonntagabend wird der Bundesinnenminister nun doch keine Strafanzeige wegen einer in der Tageszeitung (taz) erschienenen Kolumne erstatten. Stattdessen will Seehofer die Chefredaktion der Zeitung zu sich einladen, "um mit ihr den Artikel und seine Wirkung zu besprechen", wie er in einer Presseerklärung mitteilte, die sein Ministerium am Donnerstag verbreitete. Zudem will er den Deutschen Presserat bitten, zu dem Artikel "klar Stellung zu beziehen".

Seehofer ist zwar weiter der Meinung, dass durch die Kolumne mit dem Titel "All Cops are berufsunfähig", die Anfang der vergangenen Woche in der taz erschien, "durch die menschenverachtende Wortwahl auch Straftatbestände erfüllt" seien. Polizistinnen und Polizisten würden dort "nicht nur pauschal in engsten Zusammenhang mit Terroristen und Nazis gebracht". Dazu lägen aber bereits Strafanzeigen vor, zum Teil seien die Delikte von der Staatsanwaltschaft auch von Amts wegen zu prüfen.

Seehofers Ankündigung war seit Tagen von Medienverbänden, der Opposition, aber auch vom Koalitionspartner SPD als Eingriff in die Pressefreiheit kritisiert worden. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte mit Seehofer mindestens zweimal gesprochen, zunächst am Montag, dann am Rande der Kabinettssitzung am Mittwoch. Merkel ließ über ihre Sprecher zwar nie bestätigen, dass sie auf den Innenminister einwirkte, von der Anzeige abzusehen. Allerdings hatte Seehofer bereits nach der ersten Intervention der Kanzlerin eine erneute Prüfung angekündigt.

Mit der Duldung der Anzeige hätte die Kanzlerin sich von mehreren klaren Bekenntnissen zur Pressefreiheit abgesetzt, die sie in der Vergangenheit abgegeben hatte. Ob sie Seehofer für den Fall, dass er die Anzeige stellt, mit Konsequenzen drohte, ist nicht bekannt. Mit Ausnahme von zwei Bundestagsabgeordneten und dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl hatte allerdings auch aus den Unionsparteien niemand öffentlich das Vorhaben Seehofers unterstützt, Anzeige zu erstatten. Nach seinem Einlenken muss der Minister nun damit rechnen, insbesondere von der AfD als Umfaller geziehen zu werden, der seinen Ankündigungen keine Taten folgen lässt. Schon als bayerischer Ministerpräsident hatte Seehofer mit einer Klage gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht, darauf aber letztlich auch verzichtet.

Mit Blick auf die Kolumne in der taz erklärte Seehofer nun: "Mir geht es bei der von mir angestoßenen Diskussion nicht um Strafverfolgung einer Person und schon gar nicht um einen Eingriff in die Pressefreiheit." Es müsse aber "dringend eine gesellschaftliche Diskussion" über den Umgang miteinander und die Grenzen von Auseinandersetzungen generell geführt werden. Er selbst sei für klare Worte bekannt, so Seehofer. "Aber wir müssen auf die Verrohung in unserer Gesellschaft reagieren. Und das beginnt mit der Wahl unserer Worte." Niemand dürfe verletzt und in der Menschenwürde herabgesetzt werden. "Polizistinnen und Polizisten sind in unserem Land nicht Feindbild, sondern Vorbild."

Der Deutsche Presserat hat unterdessen ein Verfahren gegen die taz eingeleitet. Das teilte der Rat, dem die freiwillige Selbstkontrolle der Presse obliegt, der Deutschen Presse-Agentur mit. Grundlage für die Einleitung des Verfahrens seien die bis Mittwoch vorliegenden 340 Beschwerden. Der Beschwerdeausschuss des Rates wird sich voraussichtlich am 8. September mit dem Fall befassen. Für die Prüfung spielt den Angaben zufolge unter anderem die Ziffer 1 des Pressekodex eine Rolle, wonach die Wahrung der Menschenwürde oberstes Gebot der Presse ist.

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