Abschiebungen:Darum geht es in Seehofers "Geordnete-Rückkehr-Gesetz"

Abschiebungen von Straftätern

Ein Flüchtling in Handschellen in Berlin: Das Innenministerium will Straftäter leichter abschieben können.

(Foto: dpa)

In welchen Fällen sollen Ausreisepflichtige inhaftiert werden? Warum ist der Gesetzentwurf ein Problem? Und was ist eigentlich eine "Duldung light"? Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den neuen Abschiebe-Plänen des Innenministers.

Von Jan Bielicki

74 Seiten, zehn Artikel, mehr als 50 einzelne Punkte und noch mehr Unterpunkte - bei der CDU kommt der Entwurf des "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gut an. "Abschiebungen scheitern zu oft, weil die Ausreisepflichtigen es zu leicht haben, die Abschiebung zu sabotieren und platzen zu lassen", so erklärt Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl, warum er die neuen Regeln für nötig hält. Für die Grünen hingegen ist der Entwurf, der nun an die anderen Regierungsressorts gegangen ist, schlicht "eine Giftliste". Ihre migrationspolitische Sprecherin Filiz Polat befürchtet, dass er "hin zur Aushöhlung des Rechtsstaates" führe.

Worum geht es in dem Gesetzentwurf?

"Die Rechtspflicht, Deutschland freiwillig zu verlassen, wird von einer hohen Zahl vollziehbar Ausreisepflichtiger nicht befolgt", so umschreibt das Papier gleich im ersten Satz das Problem. Ende 2018 waren laut Ausländerzentralregister 236 000 Ausländer zur Ausreise verpflichtet. Allerdings haben etwa 180 000 von ihnen eine sogenannte Duldung. Sie dürfen erst einmal bleiben, weil ihre Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. "Vollziehbar ausreisepflichtig" sind nur 56 000 Ausländer. Doch die Behörden tun sich oft schwer, sie tatsächlich zur Ausreise zu zwingen. So wurden 2018 zwar 26 000 Menschen abgeschoben, aber es scheiterten eben auch 31 000 Versuche - darunter 8000 am Tag der geplanten Ausreise, etwa weil der Abzuschiebende nicht am gemeldeten Aufenthaltsort war.

Was sieht der Gesetzentwurf dagegen vor?

Er will es den Behörden deutlich erleichtern, Ausländer und vor allem ausländische Straftäter auszuweisen und diese Ausweisung auch durchzusetzen. Es soll einfacher werden, ausreisepflichtigen Ausländern, die nicht freiwillig ausreisen oder nicht mitwirken, Ausreisehindernisse aus dem Weg zu räumen, die Sozialleistungen zu kürzen, sie in Gewahrsam oder gar in Abschiebehaft zu nehmen.

Und wo ist dabei das Problem?

Die vorgeschlagenen Maßnahmen greifen zum Teil massiv in die Rechte der Menschen ein - darüber, wie weit das nötig, sinnvoll und rechtlich überhaupt erlaubt ist, geht der Streit.

An welchen Punkten macht er sich fest?

Etwa an der Einführung einer sogenannten "Duldung light". Ausländer, denen die Unmöglichkeit einer Abschiebung "zuzurechnen" ist, sollen nur noch eine "Ausreiseaufforderung" erhalten. Dieser Status stellt sie deutlich schlechter als Geduldete. Es sollen schärfere Arbeitsverbote gelten, alle Integrationsangebote verschlossen sein und nur noch Unterkunft, Nahrung und Hygieneartikel gestellt werden.

Der Kreis der Betroffenen ist sehr weit gefasst. Es soll etwa jeder dazugehören, der "keine Reisedokumente vorlegt". Das Fehlen von Papieren wird tatsächlich bei 41 Prozent der Duldungen als Grund für die Unmöglichkeit der Ausreise genannt. Der Verdacht liegt nahe, dass viele Asylsuchende ihre Papiere absichtlich verstecken oder vernichten. Anderen jedoch gingen die Papiere auf der Flucht wirklich verloren. Wieder andere sind von daheim losgezogen, ohne sich vorher bei den Behörden teuer und zeitaufwendig einen Pass zu besorgen. Schon Seehofers Vorgänger Thomas de Maizière (CDU) wollte diese "Duldung light" haben, konnte sich aber beim sozialdemokratischen Koalitionspartner nicht durchsetzen.

Was soll mit kriminellen Ausländern geschehen?

Die Strafhöhen, bei denen der Staat ein Ausweisungsinteresse geltend machen kann, sollen deutlich sinken. Bei manchen Taten soll künftig eine Verurteilung zu sechs Monaten reichen, damit ein Täter ausgewiesen werden kann. Verfolgten soll der Schutz vor Abschiebung entzogen werden können, wenn sie etwa wegen einer "schweren Straftat" verurteilt wurden. Die EU-Rückführungsrichtlinie sieht das nur bei "besonders schweren" Straftaten vor. Bei Kriegsflüchtlingen mit dem sogenannten subsidiären Schutz wiederum soll nicht einmal ein Urteil vorliegen müssen. Es soll reichen, dass "schwerwiegende Gründe" die Annahme einer schweren Straftat rechtfertigen.

Sollen Ausreisepflichtige künftig leichter in Haft kommen?

Ja. Schon wer bei der Passbeschaffung nicht mitwirkt, soll etwa in eine "erweiterte Vorbereitungshaft" genommen werden können, auch wenn nicht sicher ist, dass eine Abschiebung im nächsten halben Jahr möglich ist. Das aber ist bisher die Voraussetzung, dass jemandem die Freiheit entzogen wird. Auch die Zahl der Abschiebehaft-Gründe weitet der Gesetzentwurf stark aus. Das europarechtliche Verbot, Abschiebehäftlinge in normalen Gefängnissen unterzubringen, will das Innenministerium bis 2022 aussetzen: Es gebe zu wenige Abschiebehaftplätze.

Korrekt beschieden

Knapp 99 Prozent der positiven Bescheide für Flüchtlinge, die das Asylbundesamt (Bamf) im vergangenen Jahr überprüft hat, waren korrekt. Insgesamt kontrollierte das Bamf laut Innenministerium gut 85 000 Entscheidungen, bei 982 Personen wurde der Schutzstatus aberkannt. Ebenso etwa ein Prozent betrug die Korrekturquote bei jenen Flüchtlingen, die in der Hochphase der Zuwanderung im schriftlichen Verfahren oder trotz fehlender Identitätspapiere Schutz erhalten hatten. Nachträglich kontrolliert hat das Bamf auch gut 31 000 Identitätspapiere, die "Fälschungsquote" lag bei 0,78 Prozent. Die Zahlen gehen auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zurück. Deren innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke plädiert dafür, die Regel-Prüfung positiver Bescheide, die nach drei Jahren vorgesehen ist, abzuschaffen, um "dem Bamf viel überflüssige Arbeit und den Schutzbedürftigen eine Zeit der Unsicherheit (zu) ersparen". Die Bundesregierung hält die Überprüfungen hingegen für "sinnvoll", um der Diskussion über die Qualität der Bamf-Entscheidungen "sachlich begegnen zu können". Bernd Kastner

Trifft der Gesetzesplan nur Ausländer?

Nein. Der Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren für jeden vor, der die Vollstreckung einer Abschiebung beeinträchtigt, indem er etwa "geplante Zeitpunkte oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlicht". Kritiker wie die Grüne Polat sehen darin eine "Kriminalisierung der Zivilgesellschaft".

Haben die Grünen eigene Vorschläge, um die Asylverfahren zu verbessern?

Am Freitag hat die Partei einen "Fünf-Punkte-Plan für schnelle und faire Asylverfahren" vorgelegt. Darin fordert sie etwa eine unabhängige Rechtsberatung für Flüchtlinge, mehr Qualität in den Asyl-Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, eine bessere Ausstattung der Verwaltungsgerichte sowie Kampagnen, die Ausreisewillige in den Herkunftsländern informieren, was sie in Deutschland erwartet. Für eine humane Rückführung von Ausreisepflichtigen verlangen sie, entsprechende Abkommen mit den Herkunftsländern zu schließen. Freiwillige Rückkehr müsse dabei Vorrang vor Abschiebungen haben.

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