Süddeutsche Zeitung

Schwindel bei Einbürgerung:Nach acht Jahren egal

Eine Einbürgerung kann trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht mehr rückgängig gemacht werden - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Eingebürgerten ehemaligen Ausländern kann der deutsche Pass nach einigen Jahren nicht mehr genommen werden. Das gilt selbst dann, wenn sie sich die deutsche Staatsbürgerschaft durch falsche Angaben erschlichen haben, urteilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mehreren Fällen. (Az: 5 C 4.07 und weitere)

In zwei Fällen hatten Flüchtlinge aus Pakistan eine Zweitehe in ihrer Heimat verschwiegen. Zwei weitere türkische Kläger hatten sich vor ihrer Einbürgerung als staatenlose Flüchtlinge aus dem Libanon ausgegeben. Der Schwindel flog jeweils erst acht bis elf Jahre nach der Einbürgerung auf. Daraufhin wollte das Land Berlin die deutschen Pässe wieder einziehen.

Doch das war zu spät, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könne eine Einbürgerung nur "zeitnah" zurückgenommen werden.

Das Treffe nach acht oder mehr Jahren nicht mehr zu. Wo sie genau die Grenze ziehen wollen, ließen die Leipziger Richter offen. Wie schon 2006 das Bundesverfassungsgericht kritisierten sie, dass der Gesetzgeber bislang keine ausreichend klare Regelung getroffen habe.

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