Schwerin:Datenschutzbeauftragter Heinz Müller tritt aus SPD aus

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Heinz Müller, Landesdatenschutzbeauftragter, lächelt in die Kamera. (Foto: Stefan Sauer/zb/dpa/Archiv)

Aus Protest gegen die Personalausstattung seiner Behörde ist der Landesdatenschutzbeauftragte Heinz Müller nach 37 Jahren aus der SPD ausgetreten. Er habe dies...

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Schwerin (dpa/mv) - Aus Protest gegen die Personalausstattung seiner Behörde ist der Landesdatenschutzbeauftragte Heinz Müller nach 37 Jahren aus der SPD ausgetreten. Er habe dies am Tag nach der Verabschiedung des Landeshaushaltes 2020/2021 getan, erklärte Müller am Freitag in Schwerin. Der Datenschutzbeauftragte hatte nach eigenen Angaben zu den 21 vorhandenen Stellen 13 weitere beantragt, aber keine bekommen.

Seine Behörde habe durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung mehr als 50 neue Aufgaben erhalten und vorhandene seien stark gewachsen. Zunehmend wendeten sich auch Bürger mit Anliegen an ihn, etwa wenn der Nachbar eine Kamera an seinem Zaun anbringt. Doch anders als im Bund und in den anderen Bundesländern müsse in MV das stark gestiegene Arbeitsaufkommen mit einem unveränderten Personalbestand bewältigt werden. „Es gibt einen Punkt, an dem es einfach nicht mehr geht“, sagte Müller. Datenschutzbeauftragter will er aber bleiben.

Er nehme seine Aufgabe ernst, betonte er. Müller sorgte in diesem Jahr mehrfach mit öffentlichkeitswirksamen Entscheidungen für Schlagzeilen. Anfang Februar verhängte er ein Verbot der Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz, weil die Aufnahmen der acht Kameras unverschlüsselt per Funk in das Schweriner Polizeizentrum übertragen wurden und daher aus seiner Sicht die Sicherheit der Daten nicht gewährleistet war. Schließlich zog er vor das Schweriner Verwaltungsgericht. In der Güteverhandlung lenkte die Polizei ein und beschaffte neue Technik und die Aufnahmen bei der Übertragung per Funk wurden fortan verschlüsselt. „Meine Kernforderung war erfüllt, deshalb konnte ich meinen Antrag für erledigt erklären“, sagte Müller. Dem Landesverband der AfD untersagte der Landesbeauftragte Mitte September den Betrieb des Meldeportals „Neutrale Schule“. „Die AfD hat über dieses Portal Informationen zu den politischen Meinungen nicht nur der Lehrer, sondern auch der Kinder unseres Landes erhoben“, erklärte Müller. Dafür gebe es nach der Datenschutzgrundverordnung hohe Anforderungen, die nicht erfüllt waren. Die AfD ging mit einem Eilantrag gegen das Verbot vor, das Verwaltungsgericht Schwerin folgte jedoch der Argumentation des Landesbeauftragten.

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