Die Schweizer Stimmberechtigten haben sich am Sonntag mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, das Waffenrecht des Landes zu verschärfen. 63,7 Prozent der Wahlteilnehmer stimmten für die Änderung. Damit gelten künftig halbautomatische Waffen mit großen Magazinen als verboten und dürfen nur mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden. Auch das in der Schweizer Armee und im Schießsport verbreitete Sturmgewehr 90 fällt in diese Kategorie. Zudem müssen Waffen in Zukunft besser markiert werden.
Die Reform war nötig geworden, weil die Schweiz sich als Mitglied des Schengenraums am 2017 verschärften EU-Waffenrecht orientieren muss. Regierung und Parlament hatten die Änderungen bereits beschlossen, doch eine Interessengemeinschaft aus Sportschützen, Waffenherstellern und Jägern hatte eine Volksabstimmung dagegen erwirkt. Weil die Reform aber insbesondere für Armeeangehörige und Sportschützen Ausnahmen vorsieht, empfanden viele Schweizer die Änderungen als vertretbar.
Auch über eine Unternehmenssteuerreform stimmten die Schweizer am Sonntag ab. Wie das Waffenrecht hat auch diese Reform mit Druck von außen zu tun: Um bei EU und OECD nicht als Steueroase zu gelten, muss die Schweiz ihre Steuerprivilegien für internationale Konzerne abschaffen. Darauf zielt die Reform, gleichzeitig erlaubt sie den Kantonen Ersatzinstrumente, um die Konzerne zu halten - und versucht diese neuen Steuersenkungen mit einer Finanzspritze für die Altersvorsorge sozial abzufedern. Auch zu diese Vorlage sagte eine deutliche Mehrheit der Eidgenossen ja.