Volksabstimmung:Schweiz wechselt Organspendemodell

Volksabstimmung: Ein Wegweiser in Bern.

Ein Wegweiser in Bern.

(Foto: Anthony Anex/dpa)

Künftig müssen Schweizerinnen und Schweizer widersprechen, wenn sie ihre Organe nicht spenden möchten. Die Bevölkerung stimmte am Sonntag außerdem für ein neues Filmgesetz und einen höheren Frontex-Beitrag.

Von Isabel Pfaff, Bern

In der Schweiz muss man künftig widersprechen, wenn man die eigenen Organe nach dem Tod nicht spenden möchte. Anderenfalls gilt man grundsätzlich als Organspender oder -spenderin. Ein Vetorecht haben einzig die Angehörigen, wenn der Wille der verstorbenen Person nicht dokumentiert ist. Für diese Änderung des Transplantationsgesetzes hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung am Sonntag mit klarer Mehrheit ausgesprochen: 60,2 Prozent - und allen voran die französischsprachigen Kantone - stimmten bei dem Gesetzesreferendum für diese sogenannte erweiterte Widerspruchslösung.

Damit wechselt die Schweiz ihr Organspendemodell grundsätzlich. Wie auch in Deutschland galt bisher, dass nur die Organe von jenen Verstorbenen entnommen werden dürfen, die einer Spende zu Lebzeiten zugestimmt haben. Eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist offenbar der Ansicht, dass mit einer Änderung des Modells die Zahl der Organspenden pro Million Einwohner erhöht werden kann.

Die Eidgenossen stimmten am Sonntag noch über zwei weitere Gesetze ab, gegen die Gegner per Unterschriftensammlung ein Referendum durchgesetzt hatten. Auch in diesen Fällen sprach sich die Bevölkerung für die Linie von Regierung und Parlamentsmehrheit aus - etwa für das reformierte Filmgesetz: Die sogenannte "Lex Netflix" will unter anderem Streaming-Plattformen wie Netflix oder Amazon Prime dazu verpflichten, vier Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes ins helvetische Filmschaffen zu investieren. Dieselbe Regel soll auch für ausländische Privatsender mit Schweizer Werbefenster gelten. Das wollten vor allem liberale und rechtskonservative Jungpolitiker verhindern; sie befürchten Preiserhöhungen durch die neue Investitionsverpflichtung. Mit 58,4 Prozent Jastimmen schloss sich jedoch eine Mehrheit den Argumenten der Befürworter an. Diese machten unter anderem geltend, dass ein kleiner Filmmarkt wie die Schweiz nun einmal Förderung brauche und dass sich daran alle beteiligen sollten, die auf diesem Markt Geld verdienen.

Die dritte Vorlage betraf die Schweizer Beteiligung an der EU-Grenzschutzagentur Frontex. Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum, dessen Grenzen Frontex bewacht, weshalb sich die Eidgenossen seit 2011 an Einsätzen der Agentur beteiligen und auch im Frontex-Verwaltungsrat sitzen. Weil die EU entschieden hat, Frontex finanziell und personell aufzustocken, muss auch die Schweiz als Partnerstaat mitziehen. Gegen die entsprechende Verordnung hat jedoch ein linkes, Frontex-kritisches Bündnis das Referendum ergriffen. Dessen Kernargument: Die Schweiz dürfe sich nicht an einer Organisation beteiligen, die wie keine andere die "Festung Europa" symbolisiere und die wegen der illegalen Rückführung von Migranten - Pushbacks genannt - immer wieder in der Kritik steht. Doch eine deutliche Mehrheit von 71,5 Prozent stimmte für die Aufstockung der Frontex-Ressourcen und damit für den Verbleib im Schengen-Raum: Die Schweizer Regierung hatte nämlich gewarnt, dass die Schweiz mit einem Nein den Ausschluss aus Schengen riskieren würde - angesichts ihrer geografischen Lage ein enormes wirtschaftliches und sicherheitspolitisches Problem. Zudem betonten die Befürworter, dass die Schweiz nur als Teil von Frontex auf eine Verbesserung der Lage an den Grenzen hinwirken könne.

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