Süddeutsche Zeitung

Schweden:Gericht lehnt Haftbefehl für Assange ab

Damit bleibt der Whistleblower vorerst in Großbritannien im Gefängnis. Die schwedischen Ermittlungen werden damit aber nicht eingestellt.

Das Bezirksgericht im schwedischen Uppsala hat am Montag einen Haftbefehl gegen Julian Assange abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte einen europäischen Haftbefehl ausstellen wollen, um eine Auslieferung von Assange an Schweden zu erreichen. Dem 47-jährigen Wikileaks-Gründer wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden sexuell missbraucht zu haben.

Die Anklägerin Eva-Marie Persson argumentierte, es bestehe die Gefahr, dass Assange flüchten werde. Sein Anwalt hatte das am Montag zurückgewiesen. Schließlich befinde sich sein Mandant in Großbritannien in Haft.

Das Bezirksgericht in Uppsala ließ damit aber nicht die vorläufige Untersuchung gegen Assange fallen. Assange könne zu dem Fall auch in Großbritannien befragt werden, wo er eine 50-wöchige Haft wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen absitzt. Die Vorwürfe sind nicht neu: 2017 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen, da Assange sich in der ecuadorischen Botschaft verschanzt hatte.

Der 47-Jährige musste am 11. April die Botschaft Ecuadors schließlich verlassen, in die er sich 2012 vor einer Auslieferung an Schweden geflüchtet hatte. Assange kämpft insbesondere gegen eine drohende Auslieferung an die USA, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats gemacht werden soll.

Die USA werfen Assange vor, der amerikanischen Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von amerikanischen Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Insgesamt liegen 18 Anklagepunkte vor. Bei einer Verurteilung in allen Punkten drohen ihm 175 Jahre Haft. Über eine Auslieferung an die USA muss nun die britische Justiz entscheiden.

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