Schwarz-rote Regierung:Koalition verschärft Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

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  • Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf einen besseren Schutz von Arbeitnehmern bei Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt.
  • Der Einsatz von Leiharbeitern in einem Unternehmen wird auf 18 Monate begrenzt. Nach neun Monaten soll das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten.
  • Doch es soll auch Ausnahmen geben.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Das monatelange Hickhack um einen besseren Schutz für Leiharbeiter und strengere Regeln für Werkverträge hat vorläufig ein Ende. "Wir haben eine Einigung", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Dienstagabend nach einem Treffen der Koalitionsspitzen im Kanzleramt. "Es wird in Zukunft klare Regeln geben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen."

Vor allem die CSU hatte die Pläne von Nahles vorher heftig kritisiert. Die Arbeitsministerin wiederum hatte angekündigt, an ihrem ohnehin bereits entschärften Gesetzesentwurf kein Komma mehr ändern zu wollen. Nach Angaben der SPD-Politikerin ist nun aber der Weg frei, das Paragrafenwerk im Kabinett zu beraten. Die Einigung wurde in einer Spitzenrunde bei Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erzielt, an der neben Nahles auch CSU-Chef Horst Seehofer, der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel sowie die Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, teilnahmen.

Wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wird nun der Einsatz von Leiharbeitern in ein und demselben Unternehmen auf 18 Monate begrenzt. Nach neun Monaten soll das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten, dann sind Leiharbeiter so zu bezahlen wie vergleichbare Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft. Ausnahmen sind aber möglich: So ist ein Einsatz von 24 Monaten erlaubt, sogar in tariflosen Unternehmen, sofern diese Firmen sich mit dem Betriebsrat entsprechend verständigt haben. Auch bei der Neun-Monats-Frist soll es wie zuletzt vorgesehen Sonderregeln geben, sofern Tarifverträge wie etwa in der Metall- und Elektroindustrie bestehen, die bereits eine stufenweise Anhebung des Gehalts von Leiharbeitern vorsehen. Dann sind Leiharbeiter erst nach spätestens 15 Monaten genauso wie die Stammbelegschaft zu bezahlen.

Leiharbeiter sollen nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen

Nach den bisherigen Informationen soll es auch dabei bleiben, dass Unternehmen Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher einsetzen dürfen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte dies der Deutschen Post im zurückliegenden Arbeitskampf vorgeworfen. Das Verbot gilt aber nicht, wenn Leiharbeiter Arbeiten verrichten, die vorher nicht von Streikenden ausgeführt worden waren. Leiharbeiter dürfen außerdem, anders als zunächst im Entwurf vorgesehen, nicht dazugezählt werden, wenn es darum geht, ob Schwellenwerte für Unternehmensmitbestimmung beziehungsweise Aufsichtsräte erreicht werden. Darauf hatte die CSU gepocht. Nun ist vorgesehen, dass sie dabei nur ab sechs Monaten Entleihdauer hinzugezählt werden.

Bei der Regulierung von Werkverträgen hatte Nahles bereits weitgehende Zugeständnisse gemacht. Bei solchen Verträgen vergeben Firmen IT-Dienstleistungen, den Kantinenbetrieb oder etwa Reinigungsdienste an andere Firmen. Die Ministerin wollte zunächst einen Kriterienkatalog durchsetzen, um den Missbrauch von Werkverträgen einzudämmen und den Zoll als Kontrollbehörde zu helfen, illegale Praktiken aufzudecken. Nachdem die Arbeitgeberverbände dieses Vorhaben als "völlig praxisfern" anprangerte, verzichtete die SPD-Politikerin jedoch darauf. Die Gewerkschaften hatten wiederholt kritisiert, dass viele Betriebe solche Verträge nutzten, um Löhne zu drücken und soziale Standards zu senken.

© SZ vom 11.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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