Die Union dringt auf eine Neuregelung der Spätabtreibungen. Ihr Gesetzentwurf, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, verlangt von Ärzten, die die Behinderung eines Ungeborenen diagnostizieren, dass sie betroffene Frauen intensiv beraten.
Außerdem müssen zwischen dem Befund und dem Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage vergehen. Falls ein Arzt diese Pflichten missachtet, droht ihm ein Bußgeld von maximal 10.000 Euro.
Mit dieser Beratungspflicht für Ärzte möchte die Union die Zahl der Spätabtreibungen senken. In den vergangenen Jahren waren stets etwa 200 Kinder nach der 22. Schwangerschaftswoche abgetrieben worden; die meisten Abbrüche geschahen, nachdem Eltern erfahren hatten, dass ihr Baby behindert sein würde.
Bisher war die Neuregelung dieser Fälle, die im Koalitionsvertrag vereinbart ist, am Widerstand der SPD gescheitert. Eine Änderung des sensiblen Paragraphen 218 lehnten die Sozialdemokraten stets ab. Nun schlägt die Union vor, stattdessen das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern. Es regelt die Beratung von Schwangeren vor Abtreibungen.
Der Gesetzentwurf, den die Union am nächsten Mittwoch in die Familien-Arbeitsgruppe der großen Koalition einbringen will, verpflichtet Ärzte, nach der Diagnose ausführlich über "medizinische und psychosoziale Aspekte" einer Behinderung zu informieren.
Die schwangere Frau soll vom Arzt schriftliche Informationen über das Leben mit behinderten Kindern sowie Kontaktadressen von Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen erhalten. Nach der Beratung soll sie unterschreiben, diese Informationen bekommen zu haben.
"Wir wollen diese Frauen nicht kriminalisieren, sondern sicherstellen, dass sie angemessen informiert werden", sagt der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU). Der Vorschlag werde auch von der Bundesärztekammer begrüßt, sagt Singhammer.
Die SPD betrachtet den Entwurf mit Skepsis. "Wir brauchen gute Beratung nicht erst nach der Pränatal-Diagnostik, sondern davor", fordert Christel Humme, familienpolitische Sprecherin der SPD.
Bisher würden zu viele Frauen von Ärzten zu vorgeburtlichen Untersuchungen gedrängt, ohne sich im Klaren zu sein, was die Diagnose einer Behinderung bedeuten würde. Dies sollten Ärzte im Rahmen ihrer Selbstverwaltung verbessern; ein neues Gesetz sei dafür unnötig.
Auch ihre Fraktionskollegin Caren Marks hält dies für überflüssig: "Es ist selbstverständlich, dass Ärzte nicht nur diagnostizieren, sondern danach auch beraten." Würde man ähnliche Pflichten in anderen ärztlichen Disziplinen erlassen, wäre der Widerstand groß, vermutet Marks: "Ärzte nehmen bei jedem Thema in Anspruch, solche Dinge im Rahmen ihrer Selbstverwaltung zu regeln - das sollten sie auch hier tun."