SchwangerschaftsabbruchEmpörter Merz

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Oppositionsführer Friedrich Merz am Freitag in Berlin.
Oppositionsführer Friedrich Merz am Freitag in Berlin. John Macdoougall/AFP

Der CDU-Chef kritisiert einen Gesetzentwurf von SPD- und Grünen-Abgeordneten zu Straffreiheit bei Abtreibungen als „Affront“.

CDU-Fraktionschef Friedrich Merz hat einen interfraktionellen Vorstoß zur Straffreiheit von Abtreibungen als völlig inakzeptabel zurückgewiesen. Es handele sich um einen Gruppenantrag zu einem Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert“ und „das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“, sagte Merz am Freitag in Berlin.

Am Donnerstag hatte eine Gruppe von SPD- und Grünen-Abgeordneten einen Gesetzentwurf vorgelegt, um noch vor den Neuwahlen im Februar eine Änderung der Abtreibungsregeln zu erreichen. Auch aus den Reihen der Gruppe der Linken gibt es Unterstützer. Kern des Vorstoßes ist es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung oder aber aus medizinischen Gründen künftig „rechtmäßig und straffrei“ sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.

Merz zeigte sich auch „wirklich entsetzt“ über den Kanzler

„Wenn wir über dieses Thema reden, dann brauchen wir dafür Zeit, dann brauchen wir dazu auch Gutachten, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, sagte der CDU-Chef weiter. Er sprach von „einer Art Affront gegen die Mehrheit der Bevölkerung“. Der Oppositionsführer griff auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) persönlich an, da dieser den Vorstoß unterstütze. Er sei „wirklich entsetzt darüber“, dass der Kanzler, „der immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und vom Gemeinsinn spricht“, mit auf der Liste stehe. Das sei skandalös.

 In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung. Eine Kommission aus 18 Sachverständigen hatte im April Empfehlungen für eine Liberalisierung der Abtreibung vorgelegt und sich dafür ausgesprochen, das entsprechende Gesetz aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

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