Süddeutsche Zeitung

Schwangerschaft:Kassen sollen Tests auf Trisomie 21 finanzieren

Ein Gremium aus Ärzten, Versicherungen und Kliniken beschließt Voraussetzungen, unter denen die Untersuchung bezahlt wird.

Gesetzliche Krankenkassen sollen schwangeren Frauen künftig Bluttests auf ein Down-Syndrom des Kindes bezahlen - allerdings unter engen Voraussetzungen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken als oberstes Entscheidungsgremium am Donnerstag in Berlin. Möglich sein soll die neue Kassenleistung "nur in begründeten Einzelfällen" für Frauen mit Risikoschwangerschaften, nach ärztlicher Beratung und verbunden mit bestimmten verpflichtenden Informationen. Allerdings, das stellte eins der drei unparteiischen Mitglieder des Gremiums, Monika Lelgemann, klar, trete die Übernahme nicht sofort in Kraft. Zunächst solle das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen die künftigen Patienteninformationen entwickeln. Erst wenn dieses Informationsmaterial "Ende nächsten Jahres" fertig sei, werde der Bundesausschuss "den endgültigen Beschluss fassen können", sagte Lelgemann.

Sowohl Lelgemann als auch die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Krankenkassen, Doris Pfeiffer, und die Patientenvertreterin Ursula Helms machten bei einer Pressekonferenz am Donnerstagabend deutlich, dass sie sich bis dahin eine weitere politische Debatte über das Thema der Pränataldiagnostik erhoffen. "Es sind keine Fakten geschaffen worden", sagte Pfeiffer: "Die Parlamentarier haben weiterhin ihre Handlungsmöglichkeiten."

Als Antwort auf ein Schreiben mehrerer Abgeordneter in der vergangenen Woche, in der diese um die Vertagung der Entscheidung gebeten hatten, schrieb der unparteiische Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken, er habe sich drei Jahre lang um ein Signal der Politik zur Pränataldiagnostik bemüht. Auf eine entsprechende Orientierungsdebatte im April sei aber keine endgültige Festlegung des Bundestags gefolgt. Eine der Verfasserinnen des Schreibens, die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, sagte, die jetzige Entscheidung werde keinesfalls das Ende der Debatte sein: "Auch mit Blick auf künftige Tests müssen wir die Grenzen und Bedingungen molekulargenetischer Testverfahren in der Schwangerschaft festlegen."

Ziel des Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 als Kassenleistung sei, die Risiken einer andernfalls erforderlichen Fruchtwasseruntersuchung zu vermeiden, bei der es als schlimmste Komplikation zu Fehlgeburten kommen kann, heißt es von dem Gremium. Die Beratung durch den Arzt soll "ausdrücklich ergebnisoffen" sein. Dabei soll die Schwangere auch auf das "Recht auf Nichtwissen" von Testergebnissen hingewiesen werden. Es handele sich nicht um eine "Routinebehandlung", sondern um Einzelfälle.

Seit 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob ihr Kind mit einer Trisomie, etwa einem Down-Syndrom, auf die Welt käme. Dabei werden Fragmente der kindlichen DNA im Blut der Mutter untersucht. Solche Bluttests sind von der zehnten Schwangerschaftswoche an möglich. Einen "Riesenfehler" nannte Sebastian Urbanski vom Vorstand der Lebenshilfe die Bluttests: "Da ist schon die große Gefahr dabei, weil die Menschen dann aussortiert werden", sagte Urbanski.

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SZ vom 20.09.2019 / klu/dpa/epd
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