Schutz für Prostituierte:Kondompflicht für Freier kommt

Prostituiertenschutzgesetz

Die Beschuldigten sollen die Frauen in Bordelle gebracht und finanziell ausgebeutet haben.

(Foto: dpa)
  • Die Koalition hat sich auf einen Kompromiss im Ringen um das Prostitutionsgesetz geeinigt.
  • Freier, die sich weigern ein Kondom zu benutzen, müssen mit einer Strafe von bis zu 50 000 Euro rechnen.
  • Prostituierte müssen sich in Zukunft an einem Hauptarbeitsplatz anmelden und regelmäßige Gesundheitsberatungen in Anspruch nehmen.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Nach Jahren zäher Kämpfe haben Familienpolitiker von Union und SPD sich auf einen Gesetzesentwurf zum Schutz von Prostituierten geeinigt. Demnach macht sich künftig strafbar, wer ohne Genehmigung eine Prostitutionsstätte betreibt, ohne Anmeldung sexuelle Dienste anbietet oder beim Besuch von Prostituierten kein Kondom benutzt. Der Bußgeldkatalog reicht - auch bei der Kondompflicht - bis 50 000 Euro. Nach dem am Dienstag ausgehandelten Kompromiss verzichtet die Union darauf, dass Prostituierte sich an jedem Arbeitsort eigens anmelden müssen. Die SPD stimmt - anders als zuletzt gefordert - engmaschigen Gesundheitsberatungen zu, die für Prostituierte unter 21 alle sechs Monate Pflicht werden. Das Gesetz soll 2017 in Kraft treten.

"Ich freue mich, dass wir über dieses strittige Thema eine Einigung und gute Kompromisse gefunden haben", sagte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek, am Dienstag. Besonders wichtig sei, dass das neue Gesetz Bordellbetreibern eine Erlaubnispflicht auferlege und einschlägig vorbestrafte Straftäter keine Prostitutionsstätten betreiben dürften. Auch der familienpolitische Sprecher der Union, Marcus Weinberg (CDU), zeigte sich zufrieden. "Angesichts der ausufernden Zustände im Rotlichtmilieu ist es wichtig, dass das Gesetz kommt, und dass es wirkt und keine Lücken offen lässt", erklärte er. Die SPD habe ihre jüngsten Forderungen "weitgehend zurück genommen".

Prostituierte müssen sich künftig einmalig am Haupt-Arbeitsort anmelden

Gemeint war ein Manöver, mit dem Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) im November die Union verprellt hat. Um die Verschärfung des Gesetzes zu verhindern, kippte sie einen ausgehandelten Entwurf. Demnach sollte Prostituierte sich an jedem Ort anmelden, an dem sie arbeiten, auch wenn es nur kurz ist. Aus Unionssicht wären sie so besser geschützt und bei Zwangslagen leichter zu finden. Schwesig betrachtet so häufige Anmeldungen als Schikane für Prostituierte und warnte vor einer Überforderung der Kommunen. Sie hätten mit den Flüchtlingen genug zu tun. Auch die obligatorische Gesundheitsberatungen für Prostituierte wollte die Ministerin stark reduzieren.

Nach Warnungen der Länder vor zu viel Bürokratie wurde nun vereinbart, dass Prostituierte sich am Haupt-Arbeitsort anmelden müssen. Diese Meldung gilt bundesweit. Die Länder können jedoch mit eigenen Regelungen für schärfere Meldepflichten sorgen. Die Anmeldung per Internet, eine Idee der SPD, ist vom Tisch. Laut Familienministerium kann einer Prostituierten die Anmeldung auch nicht mehr wegen "fehlender Einsichtsfähigkeit" verwehrt werden. Regelmäßige Gesundheitsberatungen dagegen werden wie geplant Pflicht, ab 21 Jahren alle zwei Jahre. Ignorieren Prostituierte das Gesetz, kann sie das laut Familienministerium fünf bis 1000 Euro kosten. Bordellbetreibern und Kondomverächtern drohe hingegen ein Bußgeld bis 50 000 Euro - analog zu Strafen wegen Verletzung der körperlichen Unversehrtheit.

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