Schulunterricht:Kein Masken-Anspruch

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg gibt es zum Schutz vor einer Corona-Infektion an Schulen keinen Anspruch auf Anordnung einer Maskenpflicht im Unterricht. Die Richter lehnten am Montag einen Eilantrag ab, wonach an Schulen während des Unterrichts das Tragen einer Maske für Schüler und Lehrer verpflichtend sein sollte, wie das Gericht mitteilte. Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts kann eine Verletzung der Schutzpflicht des Staates nur festgestellt werden, wenn Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen wurden, unzulänglich sind oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben. Der Antragsteller habe nicht glaubhaft machen können, warum neben anderen Maßnahmen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht unerlässlich sein soll.

© SZ vom 11.08.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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