Coronavirus:Schüler müssen sich doch nicht freitesten

Corona in Deutschland: Schülerin mit einem Selbsttest

Verpflichtender Test für Schüler bei Corona-Verdacht oder nach einer Infektion? Diese Regelung soll wieder aus dem neuen Gesetz gestrichen werden.

(Foto: Guido Kirchner/dpa)

Der Bundesrat hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die geplante Testregel für Schüler soll aber nach Widerstand der Länder entfallen - allerdings erst einige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Von Paul Munzinger

Der Bundesrat hat am Freitag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Nach Widerstand aus den Ländern verpflichtet sich die Bundesregierung allerdings, das Gesetz innerhalb von drei Wochen zugunsten von Schülerinnen und Schülern zu entschärfen. Die Pflicht zum Freitesten nach einer Corona-Infektion und bei einem Verdacht soll dadurch entfallen. Eine Reihe von Ländern hatte ihre Zustimmung im Bundesrat von einer solchen Änderung des Gesetzes abhängig gemacht.

Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den der Bundestag vergangene Woche beschlossen hatte, sieht vor, Covid-19 in eine Liste ansteckender Krankheiten aufzunehmen, vor denen Schulen und andere Bildungseinrichtungen geschützt werden sollen. Zu diesen Krankheiten gehören unter anderem Pest, Cholera und Keuchhusten. Um Ansteckungen zu vermeiden, dürfen Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte und Erzieher Bildungseinrichtungen nicht betreten, wenn sie mit einer dieser Krankheiten infiziert sind oder wenn der Verdacht auf eine Infektion vorliegt. Das Betretungsverbot endet erst, wenn ein Ende der Ansteckungsgefahr nachgewiesen werden kann.

Die Bundesregierung verpflichtet sich nun in einer Protokollerklärung, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, Covid-19 wieder aus dieser Liste in Paragraf 34 des Infektionsschutzgesetzes zu streichen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll dem Bundesrat bis zum 7. Oktober zur abschließenden Beratung vorliegen, sechs Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes.

"Ich mache das gerne", sagte Lauterbach am Freitag im Bundesrat. Er betonte, dass es dem Gesundheitsministerium mit der Regelung darum gegangen sei, Ansteckungen in den Schulen zu vermeiden und Schulschließungen zu verhindern. "Das Ziel, das wir verfolgen, ist das gleiche", sagte Lauterbach an Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) gerichtet. "Das sollten wir uns nicht absprechen."

Eine "Katastrophe für Schülerinnen und Schüler"

Prien, die in diesem Jahr auch Präsidentin der Kultusministerkonferenz ist, hatte den Widerstand gegen die geplante Regelung angeführt. Die Kritik hatte sich neben der Frage, wann genau ein Verdachtsfall vorliegt, vor allem daran entzündet, dass das Gesetz Kinder und Jugendliche gegenüber dem Rest der Bevölkerung benachteilige. Erwachsene müssen sich nicht freitesten, wenn sie nach einer Corona-Infektion zurück in die Arbeit kommen.

Prien sprach von einer "Katastrophe für Schülerinnen und Schüler" und einem "Rückfall in die Anfangszeiten der Pandemie". Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte angekündigt, dem Infektionsschutzgesetz in dieser Form nicht zuzustimmen. Entsprechende Überlegungen hatte es auch in anderen Ländern gegeben.

"Ich bin erleichtert und dankbar, dass es gelungen ist, mit einer gemeinsamen, massiven Intervention der Kultusminister und vieler Ministerpräsidenten, diesen Irrweg zu stoppen", sagte Karin Prien am Freitag der SZ. "In der Endphase der Pandemie erstmals ein gesetzliches Betretungsverbot und eine Freitestpflicht nur für Kitas und Schulen selbst im Verdachtsfall einzuführen, entbehrt jeder Logik und Verhältnismäßigkeit."

Die weiteren Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes für Schulen bleiben von der Änderung unberührt. Je nach Infektionslage können die Länder dort wieder eine Testpflicht verhängen und eine Maskenpflicht einführen, allerdings erst ab der 5. Klasse aufwärts. Neue Schulschließungen schließt die Bundesregierung aus.

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