Süddeutsche Zeitung

Schuldenkrise in der EU:Bundesrat verlangt Mitsprache bei Euro-Rettung

Erst fordert der Bundestag mehr Einfluss, nun möchten auch die Bundesländer mitreden, wenn es um Milliardenpakete beim Euro-Rettungsschirm geht. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Allerdings gibt sich die Länderkammer mit einer Stellungnahme der Regierung zufrieden.

Nach dem Bundestag verlangt nun auch der Bundesrat ein Mitspracherecht bei Hilfsaktionen des EU-Stabilisierungsfonds EFSF. Das geht aus einem Schreiben des baden-württembergischen Europaministers Peter Friedrich (SPD) an die Vorsitzenden aller Bundestagsfraktionen hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Friedrich ist derzeit Vorsitzender des Bundesrats-Europaausschusses und spricht für alle 16 Länder.

Anders als der Bundestag will der Bundesrat allerdings nicht aktiv an EFSF-Entscheidungen beteiligt werden, sondern lediglich dazu Stellung nehmen. Entscheidet die Regierung anders als von der Länderkammer empfohlen, soll sie dies begründen müssen. Außerdem verlangt der Bundesrat eine umfassende, frühestmögliche Unterrichtung, sobald der Stabilisierungsfonds einem Euro-Land mit Krediten zur Hilfe eilen will.

Die Länder begründen ihre Forderung mit der "Solidargemeinschaft", die zwischen ihnen und dem Bund bestehe. Sollte der Bund beispielsweise durch Bürgschaftszahlungen an den EFSF in eine Haushaltsnotlage geraten, könnten die Länder zu Ausgleichszahlungen gezwungen sein, heißt es in dem Schreiben. Zudem könne sich in einem solchen Fall die Verteilung der Mehrwertsteuereinnahmen zugunsten des Bundes ändern.

Der Bundesrat weist darüber hinaus die Auffassung der Bundesregierung zurück, dass das derzeit im Bundestag diskutierte Gesetz zur Umsetzung der jüngsten EFSF-Reform in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig sei. Die Argumentation der Regierung, dass es sich beim EFSF um kein europarechtliches Instrument, sondern um eine Vereinbarung zwischen einzelnen Staaten handle und der Bundesrat deshalb am Gesetz nicht beteiligt werden müsse, sei nicht stichhaltig.

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