Altkanzler:Union will Schröder die Amtsausstattung streichen

Altkanzler Gerhard Schröder wird von vielen in der SPD als Parteimitglied für nicht mehr tragbar gehalten.

Altkanzler Gerhard Schröder wird von vielen in der SPD auch als Parteimitglied für nicht mehr tragbar gehalten.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Mitarbeiter, Büro und Reisekosten: Geht es nach CDU und CSU, soll der Altkanzler wegen seiner Kremlnähe fast alle Privilegien verlieren. Die Ampelkoalition plant prinzipielle Änderungen.

Von Robert Roßmann, Berlin

CDU und CSU wollen Gerhard Schröder die Amtsausstattung, die dem Sozialdemokraten als Altkanzler zusteht, fast vollständig streichen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte am Dienstag, die Unionsfraktion werde noch in dieser Woche einen entsprechenden Antrag im Haushaltsausschuss des Bundestags stellen. Es sei "höchste Zeit, dass die Privilegien für einen unverbesserlichen Putin-Lobbyisten beendet werden". Er sei jetzt "sehr gespannt", wie die Ampelkoalition mit dem Antrag der Union umgehen werde. Denn Schröder schade "dem Land und dem internationalen Ansehen Deutschlands".

Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Christian Haase (CDU), sagte, Schröder habe "mit seinem Verhalten beziehungsweise Nichtverhalten gegenüber dem russischen Präsidenten Wladimir Putin" jeden Anspruch verwirkt. Der Altkanzler müsse nicht "von zwei Staaten alimentiert werden", deshalb sei es "konsequent, die Amtsausstattung zu streichen".

Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Danach übernahm er Aufgaben unter anderem für die Nord Stream AG und den Energiekonzern Rosneft. Der 78-Jährige hat sich trotz des Angriffs auf die Ukraine nicht klar vom russischen Präsidenten distanziert. Die SPD-Spitze hat den Ex-Kanzler zum Austritt aus der Partei aufgefordert, dem ist Schröder bisher aber nicht nachgekommen.

Schröder soll nur seinen Personenschutz behalten dürfen

Der Antrag der Unionsfraktion liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Darin heißt es, die "Amtsausstattung für Bundeskanzler a. D. Schröder wird beendet". Neben fünf Mitarbeiterstellen, die ihm bisher zustehen, sollen auch "die Haushaltsmittel für die Versorgungsleistungen und Reisekosten" gestrichen werden. Der Altkanzler soll lediglich seinen Personenschutz behalten dürfen. In der Begründung des Antrags heißt es, der Ex-Kanzler habe sich durch sein Verhalten "auf die falsche Seite der Geschichte" gestellt.

FDP-Chef Christian Lindner hatte bereits im April verlangt, Schröder kein Büro mehr aus Steuermitteln zu finanzieren. Und in der vergangenen Woche hatte der Bundestag über einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion debattiert, mit dem die Amtsausstattung ehemaliger Kanzler und Kanzlerinnen generell reduziert und geregelt werden soll. Grundlage für die Amtsausstattung von Altkanzlern ist bisher kein Gesetz, sondern ein Beschluss des Haushaltsausschusses.

Dies wird auch in der Ampelkoalition als Problem erachtet. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, sagte am Dienstag, es sei "klare Auffassung" innerhalb der Koalition, dass hier Handlungsbedarf bestehe - "unabhängig von Gerhard Schröder als Person". SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich kündigte einen eigenen Koalitionsvorschlag dazu an. Details dazu nannte er aber nicht.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Christian Dürr, warb für eine Regelung, die von "allen demokratischen Parteien" im Bundestag getragen wird. Die bisher gewährten Amtsausstattungen beruhten lediglich auf "Staatspraxis" und sollten überprüft werden, sagte Dürr. Dies gelte vor allem für die Dauer - also für die Frage, wie lange Altkanzlerinnen oder -kanzler Anspruch auf eine Ausstattung haben sollen.

Der Bundesrechnungshof hat schon vor Jahren Änderungen gefordert

Die Unionsfraktion verlangt in ihrem Antrag - unabhängig vom Fall Schröder - auch eine stärkere Kontrolle der Nutzung der Amtsausstattung. Dies würde dann auch Angela Merkel betreffen. In dem Antrag wird das Bundeskanzleramt aufgefordert, "seine Dienstaufsicht über die Büros der ehemaligen Bundeskanzler wahrzunehmen". Denn das Personal in den Büros dürfe "nicht für private und rein geschäftliche Erledigungen genutzt werden".

Der Bundesrechnungshof hatte bereits im Jahr 2018 die Amtsausstattung für ehemalige Bundeskanzler geprüft und Änderungen angemahnt. Er verlangte damals "einheitliche Vorgaben für Art und Umfang der Büroausstattung". Außerdem solle der Bedarf an Büroräumen "regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden". Außerdem monierte der Rechnungshof in seinem damaligen Bericht, dass "das Bundeskanzleramt bislang kein genaues Bild von den Aufgaben der Büros hatte und den bisherigen Automatismus der lebenslangen Vollausstattung nicht hinterfragte".

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