Schnellgericht in Kairo:Ägyptischer Blogger zu 15 Jahren Haft verurteilt

Alaa Abdel Fattah

Alaa Abdel Fattah vor der Polizeiakademie, zu der ihm der Zutritt verwehrt wurde.

(Foto: AFP)

15 Jahre Gefängnis für den prominenten Blogger Alaa Abdel Fattah: Dem Aktivisten wird der Verstoß gegen das Demonstrationsrecht vorgeworfen. Nun wachsen die Sorgen, was das Urteil für die Menschenrechtslage in Ägypten bedeutet.

Ein ägyptisches Gericht hat den prominenten Blogger und Bürgerrechtler Alaa Abdel Fattah zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Schnellgericht in der Polizeiakademie von Kairo habe den jungen Blogger und 24 Mitangeklagte der Organisation eines nicht genehmigten Protests und der wegen Aufstachelung zur Gewalt schuldig gesprochen, sagte sein Vater und Anwalt Ahmed Seif. Bei der Verkündung der Strafe sei keiner der Beschuldigten anwesend gewesen. Abdel Fattah und zwei weitere Angeklagte seien unmittelbar danach festgenommen worden.

Abdel Fattah war wegen Aufstachelung zur Gewalt bei einer Kundgebung koptischer Christen im vergangenen Herbst in Kairo inhaftiert und im März gegen Kaution vorläufig freigelassen worden. Er gilt als zentrale Figur des Volksaufstands im Frühjahr 2011, in dessen Verlauf der langjährige Machthaber Hosni Mubarak gestürzt wurde. Das Urteil schürt Sorgen, dass die Behörden unter dem neuen Präsidenten Abdel Fattah al-Sissi in Ägypten wieder Verhältnisse schaffen wie zu Mubaraks Zeiten, der das Land autokratisch führte.

Die Staatsanwaltschaft warf Abdel Fattah unter anderem vor, gegen ein neues Gesetz verstoßen zu haben, das dazu verpflichtet, Proteste drei Tage im Voraus anzumelden und vom Innenministerium genehmigen zulassen. Beim damaligen Einsatz der Sicherheitskräfte gegen die Demonstranten waren 25 Menschen getötet worden, die meisten von ihnen Kopten, die gegen das Niederbrennen einer Kirche im südägyptischen Assuan protestiert hatten.

Während seiner Haft soll sich Abdel Fattah den Verhören durch die Militärstaatsanwaltschaft mit der Begründung verweigert haben, die Armee sei selbst in den Fall verwickelt. Die Streitkräfte bestritten den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

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