Schmähkritik gegen Künast:Von der Faulheit der Staatsanwaltschaft

Renate Künast

"Man sollte dich köpfen" schrieb ein Hetzer über die Grünen-Politikerin Renate Künast auf Facebook.

(Foto: dpa)

Das Internet überschwemmt die Gesellschaft mit Beschimpfungen und Bedrohungen. Und was tut die Staatsanwaltschaft? Sie leistet Beihilfe zur Beleidigung.

Kommentar von Heribert Prantl

Soeben hat die Staatsanwaltschaft Berlin den Satz "Man sollte dich köpfen" zu einer zulässigen Meinungsäußerung erklärt. Diesen Satz schrieb ein Hetzer, der sich "Andreas Blodau" nannte, auf Facebook über Renate Künast, Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags. Die Verrohung der Bürgerlichkeit, die in der AfD und auf Facebook um sich greift, hat nun also auch die Staatsanwaltschaft erreicht. Sie reagiert auf üble Beleidigungen abwimmelnd, abgestumpft und abgebrüht. Sie stellt solche Verfahren als Petitessen ein. Sie tut so, als sei nicht nur Galle, sondern auch Gift legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung.

Wenn eine solche Hasstirade keine Beleidigung ist oder die von Alexander Gauland geforderte "Entsorgung" der SPD-Politikern Özoğuz keine Volksverhetzung - was soll dann bitte noch eine Beleidigung oder Volksverhetzung sein? Eine Staatsanwaltschaft, die solche Tiraden zulässt, stellt nicht nur die Beleidiger straflos, sondern auch die Politiker rechtlos. Politiker sind nicht die Hausschweine der Demokratie, denen man jeden Dreck in den Kübel schütten kann. Das Internet überschwemmt die Gesellschaft mit Beschimpfungen und Bedrohungen, übler Nachrede und Gehässigkeit.

Und was tut die Staatsanwaltschaft? Sie macht die Schleusen nicht zu, sondern weit auf. Sie tut in Einstellungsverfügungen so, als müsse man sich an allen Unflat gewöhnen. Das ist nicht bedenklich, das ist gefährlich. Die Staatsanwaltschafthat es auch für eine straflose Kleinigkeit gehalten, wenn im politischen Streit mit nachweislich falschen Zitaten gekämpft wird. Das sei, meint sie, nicht üble Nachrede, sondern nur unfair. Wer so entscheidet leistet Beihilfe zur Primitivierung der gesellschaftlichen Auseinandersetzung.

Statt eines strengen Maßstabs gar kein Maßstab

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat sich auf das Bundesverfassungsgericht berufen, das zuletzt in zwei Entscheidungen strengere Maßstäbe als bisher an die strafbare Schmähkritik angelegt habe. Es ist aber ein Unterschied, ob man einen strengen Maßstab oder aber gar keinen Maßstab mehr hat. Die Verfassungsrichter hatten gesagt, dass es nicht automatisch beleidigend sei, wenn man eine Staatsanwältin als "durchgeknallt" bezeichnet. Man muss aber nicht Jura studiert haben, um zu erkennen, dass zwischen der Äußerung, jemand sei "durchgeknallt" und der Feststellung, dass man den "köpfen" soll, ein Unterschied besteht. Beleidigungen werden auch nicht dadurch geadelt, dass es einen "politischen Verwendungskontext" gibt. Weder die Flüchtlings- noch die Umweltpolitik, die einem Kritiker nicht passt, ist ein Freibrief für Straftaten.

Ein Ermittlungsverfahren wird eingestellt, so steht es in Paragraf 170 der Strafprozessordnung, wenn kein "hinreichender Tatverdacht" besteht. In den Facebook-Fällen gibt es den hinreichenden Verdacht durchaus - auch gegen die Staatsanwaltschaft. Man hat nämlich den Verdacht, dass die einfach zu bequem ist, sich gegen eine Flut von Bösartigkeit, Gemeinheit und Hass zu stellen. Aber: Faulheit ist kein Grund dafür, Strafverfahren einzustellen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: