Schlappe für Premierministerin:Britisches Oberhaus düpiert May zum zweiten Mal

Schlappe für Premierministerin: Das Oberhaus fügt dem Brexit-Gesetz einen weiteren Zusatz hinzu, der Premierministerin May das Leben schwer macht.

Das Oberhaus fügt dem Brexit-Gesetz einen weiteren Zusatz hinzu, der Premierministerin May das Leben schwer macht.

(Foto: AFP)
  • Das britische Oberhaus stimmt für einen weiteren Zusatz zu dem Brexit-Gesetz der Regierung.
  • Das Parlament soll bei den anstehenden EU-Austrittsverhandlungen ein Vetorecht erhalten.
  • Auch mit dieser Änderung wird sich das Unterhaus befassen müssen.

Die Lords im britischen Oberhaus haben Premierministerin Theresa May erneut eine Niederlage bei den Beratungen zum Brexit-Gesetz zugefügt. Mit einer Mehrheit von 366 zu 268 Stimmen votierten sie für einen zweiten Zusatz zu dem Gesetzentwurf der Regierung. Er soll dem Parlament ein Vetorecht für das Ergebnis der anstehenden Brexit-Verhandlungen einräumen. Vorausgegangen war eine hitzige Debatte. Auch zwölf konservative Lords stimmten gegen den Gesetzentwurf. Einen von ihnen, Michael Heseltine, entließ Premierministerin Theresa May daraufhin aus seiner Rolle als Berater der Regierung, wie der britische Sender BBC berichtet.

Vor einigen Tagen hatte das Oberhaus bereits dafür gestimmt, dass trotz des Brexits die Rechte von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich garantiert werden sollten.

Ob die Beschlüsse für May zum Problem werden, hängt nun erst einmal vom Unterhaus ab. Das hatte den Gesetzentwurf zum EU-Austritt bereits ohne Änderungen durchgewinkt, muss sich nun aber erneut damit beschäftigen. Es wird erwartet, dass dies in der kommenden Woche geschieht.

Im Hinblick auf die Rechte von EU-Bürgern hatte May angekündigt, den Beschluss des Oberhauses mit ihrer konservativen Mehrheit im House of Commons rückgängig machen zu wollen. Ein Ausschuss des Unterhauses hat mittlerweile gefordert, zumindest den EU-Ausländern, die sich bereits im Land befinden, ein Bleiberecht zu gewähren.

Die britische Regierung benötigt die Zustimmung beider Parlamentskammern, um die Trennung von der EU einzureichen. Das hatte das höchste britische Gericht entschieden.

Die Regierung in London geht trotz der Oberhaus-Beschlüsse bislang offiziell davon aus, dass die EU-Austrittserklärung wie geplant bis Ende März eingereicht werden kann.

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