KlimaWeltweite CO₂-Strafzahlungen in der Schifffahrt ab 2028

Ab 2028 wird eine Geldstrafe fällig, wenn ein Schiff einen bestimmten CO₂-Grenzwert überschreitet (Symbolbild).
Ab 2028 wird eine Geldstrafe fällig, wenn ein Schiff einen bestimmten CO₂-Grenzwert überschreitet (Symbolbild). (Foto: Jens Büttner/dpa)

Um das Klimaziel zu erreichen, werden in der internationalen Schifffahrt künftig zu hohe Treibhausgasemissionen bepreist.

Die Länder der internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO haben sich auf einen globalen Standard zur schrittweisen Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Seeverkehr geeinigt. Ab 2028 wird für jedes Schiff, das einen bestimmten CO₂-Grenzwert überschreitet, eine Geldstrafe fällig, wie die IMO mitteilte. Diese liegt nach Angaben der EU-Kommission zunächst bei 100 US-Dollar pro Tonne CO₂, bei höheren Überschreitungen steige die Strafe. Das Abkommen muss im Oktober noch rechtsverbindlich bestätigt werden.

Die EU-Kommission schrieb von einer „historischen Vereinbarung im Kampf gegen den Klimawandel“ sowie einem „bedeutenden Schritt hin zur Klimaneutralität der globalen Schifffahrt bis 2050“. Die IMO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen.

Die CO₂-Bepreisung werde Einnahmen in Höhe von schätzungsweise 11 bis 13 Milliarden US-Dollar pro Jahr generieren. Das Geld werde zur Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von emissionsfreien oder nahezu emissionsfreien Kraftstoffen verwendet, schrieb die EU-Kommission.

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